08.03.2022 - 4.1 Bebauungsplan Nr.124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

 

 

Auf die Nachfrage, ob nicht schon alles errichtet sei, teilt Frau Holtkamp mit, dass das nur teilweise zutrifft.

 

 

Frau Reimers weist auf Fehler bei den Flurstücknummern hin. Sie bittet hier um mehr Sorgfalt, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ndlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1.      Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“, 1. Änderung, Teilbereich Gewerbegebiet Brunnenviertel entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1.      Der Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“, 1. Änderung, Teilbereich Gewerbegebiet Brunnenviertel wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen