25.01.2023 - 6.1 Ergänzung Leitlinie Grundstücksverkäufe

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Zu dieser Beschlussvorlage beantragt die Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam mit Datum vom 11.10.22, mehrere Änderungen, die die Grundsätze, die Präambel, die Anlage 1 und die Anlage 2 betreffen.

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes werden die Änderungsanträge bzgl. der Grundsätze, der Präambel und der Anlage 2 zurückgezogen, da die Verwaltung signalisiert, diese in der Konkretisierung zu berücksichtigen. Die Ergänzung der Präambel allerdings ohne den Satz: Aus diesem Grund ist die Vergabe von Grundstücken zukünftig vornehmlich im Rahmen von Erbbaupacht durch Konzeptvergabeverfahren zu realisieren.“

 

Der Änderungsantrag bzgl. der Anlage 1 wird zur Ablehnung empfohlen.

 

Im Weiteren empfiehlt der o.g. Ausschuss, auf Seite 3 von 8 der beiliegenden Leitlinie eine Umformulierung des 2. Punktes wie folgt:

 

2.

Ein Verkauf an Genossenschaften kann erfolgen, wenn diese eine geeignete Entwicklung dieser Flächen ermöglichen können.

Analog wird dieser Prüfschritt auch für Flächen in Nachbarschaft des Studentenwerkes angewandt.

 

Der Ausschussr Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion und der Ausschuss für Finanzen sowie der Hauptausschuss haben sich diesem Votum angeschlossen.

 

Da es keinen Redebedarf zu diesen Empfehlungen gibt, werden die Änderungen/Ergänzungen zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam vom 11.10.22, bzgl. der Anlage 1 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss empfohlene Änderung auf der Seite 3 von 8 der beiliegenden Leitlinie wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Die so geänderte Vorlage, einschließlich der von der Verwaltung übernommenen Änderungen wird zur Abstimmung gestellt:

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die bestehende „Leitlinie Grundstücksverkäufe“ (11/SVV/0889) wird ergänzt um Regelungen (gemäß Anlage 1) für städtische Grundstücke, die für den Geschosswohnungsbau geeignet bzw. mit Mehrfamilienhäusern bebaut sind. Diese ergänzenden Regelungen finden bei der Grundstücksübertragung und -veräerung sowie der Erbbaurechtsbestellung der LHP Anwendung.

 

  1. Die Ergänzung der Leitlinie ersetzt den Beschluss „Kein Verkauf ohne Bindungen“ (13/SVV/0495), das Konzept „Grundstücksverkäufe für Geschosswohnungsbau an Investoren“ (15/SVV/0080) sowie die „Erbbaurechtsprüfung“ bei der Verkaufsplanung gemäß Mitteilungsvorlage 18/SVV/0169.

 

  1. Die Ergänzung der Leitlinie Grundstücksverkäufe wird in ihrer Anwendung regelmäßig überprüft und, falls erforderlich, angepasst.

 

 

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen