10.03.2004 - 4 Missbilligung des Oberbürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 10.03.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr Dr. Scharfenberg verweist auf den ausgereichten Entwurf
der Stellungnahme des Hauptausschusses und erläutert diesen. Anschließend
bittet er um eine sachliche Diskussion, da die Stellungnahme als
Diskussionsgrundlage gedacht sei.
In der folgenden Diskussion betont Herr Schubert, dass er
seine Zweifel bestätigt sehe und die vorliegende Stellungnahme nicht die
vielschichtige Diskussion im Hauptausschuss widerspiegele. Sicher könne er
einige Punkte der Stellungnahme unterstützen, nämlich genau die, die den
Gutachten entsprechen. Aus seiner Sicht habe sich die Fraktion der PDS „keinen
Zentimeter von ihrer Position“ wegbewegt und das entspreche nicht der geführten
Diskussion. Diese Ansicht unterstützen Herr Friederich und Herr Bretz in ihren
Ausführungen. Die Stellungnahme sei zu missbilligen, nicht das Verhalten des
Oberbürgermeisters. Die Stellungnahme sei weder rechtlich noch politisch zu
rechtfertigen und rein populistisch. Weder das vorgelegte Gutachten des
Wirtschaftsprüfers, noch das der Rechnungsprüfer wurde berücksichtigt. Daher
sei es empfehlenswert diese Stellungnahme zurückzuziehen.
Herr Exner betont in seinen Ausführungen, dass die Aussage in der Stellungnahme, die Vorwürfe gegen Herrn Härtig hätten sich nicht bestätigt, hundertprozentig falsch sei. Im Moment der Vertragsverhandlung ein Gutachten vorzulegen, kann nur zu der Schlussfolgerung führen, dass die Vertragsverhandlungen beeinflusst werden sollten. Dieser Stil könne nicht geduldet werden und müsse Konsequenzen haben. Des Weiteren müssten die in der vorgelegten Stellungnahme enthaltenden Tatbestände auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden. In diesem Zusammenhang rate er von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachdrücklich ab.
Herr Schüler verweist darauf, dass in den Gutachten und der
Diskussion deutliche und gravierende Missstände festgestellt wurden, die
überwiegend auf Seiten der Stadt liegen. Draus sollte auch Konsequenzen
abgeleitet werden, aber nicht in Form einer Missbilligung oder in Form von
Schadensersatzansprüchen. Darüber hinaus gebe die Stellungnahme auch nicht die Resonanz
in der Öffentlichkeit wieder.
In der weiteren Diskussion fragt Frau Dr. Schröter nach, warum in Kenntnis beider Gutachten die Verfehlungen nur einseitig beleuchtet werden. Herr Härtig hätte die Gelegenheit haben müssen, sich zu den Vorwürfen zu rechtfertigen. Für sie sei die Begründung, dass das Vertrauensverhältnis gestört sei, zu einfach.
Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass er überrascht sei, wie
schnell sich die Mitglieder des Hauptausschusses eine Meinung zu der
Stellungnahme gebildet haben; er ziehe diese nicht zurück und könne die
Meinungen der SPD, CDU und Herrn Exners nicht akzeptieren. Man könne an der
Stellungnahme sicher Änderungen und Ergänzungen vornehmen, aber für ihn sei das
Thema nicht vom Tisch.
Auf Nachfrage des Oberbürgermeisters, wie mit der Stellungnahme weiter verfahren werde sollen, schlagen Herr Schüler und Frau Platzeck die Zurückstellung und Nachbesserung vor. Herr Schubert hält eine Verständigung in den Fraktionen für notwendig und weist darauf hin, dass sich bei einer Nachbesserung der Tenor der Stellungnahme sicher verändern werde, da die Sichtweise eine andere sei.
Der
Oberbürgermeister verweist darauf, dass seitens der Verwaltung eine
Maßnahmeliste erarbeitet werde, die auch zu ändernde vertragliche und
finanzielle Regelungen enthalte. Diese würde er Ende der Woche an die
Fraktionen geben, so dass sich der Hauptausschuss in der nächsten Sitzung mit
dem Thema erneut beschäftigen könne. An einer abschließenden Behandlung des
Antrages in der StVV am 31. März seien sowohl Herr Dr. Scharfenberg als auch er
selbst interessiert.