10.03.2004 - 4 Missbilligung des Oberbürgermeisters

Beschluss:
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Herr Dr. Scharfenberg verweist auf den ausgereichten Entwurf der Stellungnahme des Hauptausschusses und erläutert diesen. Anschließend bittet er um eine sachliche Diskussion, da die Stellungnahme als Diskussionsgrundlage gedacht sei.

 

In der folgenden Diskussion betont Herr Schubert, dass er seine Zweifel bestätigt sehe und die vorliegende Stellungnahme nicht die vielschichtige Diskussion im Hauptausschuss widerspiegele. Sicher könne er einige Punkte der Stellungnahme unterstützen, nämlich genau die, die den Gutachten entsprechen. Aus seiner Sicht habe sich die Fraktion der PDS „keinen Zentimeter von ihrer Position“ wegbewegt und das entspreche nicht der geführten Diskussion. Diese Ansicht unterstützen Herr Friederich und Herr Bretz in ihren Ausführungen. Die Stellungnahme sei zu missbilligen, nicht das Verhalten des Oberbürgermeisters. Die Stellungnahme sei weder rechtlich noch politisch zu rechtfertigen und rein populistisch. Weder das vorgelegte Gutachten des Wirtschaftsprüfers, noch das der Rechnungsprüfer wurde berücksichtigt. Daher sei es empfehlenswert diese Stellungnahme zurückzuziehen.

 

Herr Exner betont in seinen Ausführungen, dass die Aussage in der Stellungnahme, die Vorwürfe gegen Herrn Härtig hätten  sich nicht bestätigt, hundertprozentig falsch sei. Im Moment der Vertragsverhandlung ein Gutachten vorzulegen, kann nur zu der Schlussfolgerung führen, dass die Vertragsverhandlungen beeinflusst werden sollten. Dieser Stil könne nicht geduldet werden und müsse Konsequenzen haben. Des Weiteren müssten die in der vorgelegten Stellungnahme enthaltenden Tatbestände auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden. In diesem Zusammenhang rate er von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachdrücklich ab.

 

Herr Schüler verweist darauf, dass in den Gutachten und der Diskussion deutliche und gravierende Missstände festgestellt wurden, die überwiegend auf Seiten der Stadt liegen. Draus sollte auch Konsequenzen abgeleitet werden, aber nicht in Form einer Missbilligung oder in Form von Schadensersatzansprüchen. Darüber hinaus gebe die Stellungnahme auch nicht die Resonanz in der Öffentlichkeit wieder.

 

In der weiteren Diskussion fragt Frau Dr. Schröter nach, warum in Kenntnis beider Gutachten die Verfehlungen nur einseitig beleuchtet werden. Herr Härtig hätte die Gelegenheit haben müssen, sich zu den Vorwürfen zu rechtfertigen. Für sie sei die Begründung, dass das Vertrauensverhältnis gestört sei, zu einfach.

Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass er überrascht sei, wie schnell sich die Mitglieder des Hauptausschusses eine Meinung zu der Stellungnahme gebildet haben; er ziehe diese nicht zurück und könne die Meinungen der SPD, CDU und Herrn Exners nicht akzeptieren. Man könne an der Stellungnahme sicher Änderungen und Ergänzungen vornehmen, aber für ihn sei das Thema nicht vom Tisch.

Auf Nachfrage des Oberbürgermeisters, wie mit der Stellungnahme weiter verfahren werde sollen, schlagen Herr Schüler und Frau Platzeck die Zurückstellung und Nachbesserung vor. Herr Schubert hält eine Verständigung in den Fraktionen für notwendig und weist darauf hin, dass sich bei einer Nachbesserung der Tenor der Stellungnahme sicher verändern werde, da die Sichtweise eine andere sei.

Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass seitens der Verwaltung eine Maßnahmeliste erarbeitet werde, die auch zu ändernde vertragliche und finanzielle Regelungen enthalte. Diese würde er Ende der Woche an die Fraktionen geben, so dass sich der Hauptausschuss in der nächsten Sitzung mit dem Thema erneut beschäftigen könne. An einer abschließenden Behandlung des Antrages in der StVV am 31. März seien sowohl Herr Dr. Scharfenberg als auch er selbst interessiert.