12.09.2023 - 4.2 Flächennutzungsplan-Änderung "Golm Nord" (28/22...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) nimmt für die Verwaltung Stellung und stellt den geänderten Beschlusstext, dem der Ortsbeirat Golm ungeändert zugestimmt hat, vor:

 

  1.              „Die Flächennutzungsplan-Änderung „Golm Nord“ (28/22) ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchzuführen – Aufstellungsbeschluss (gemäß Anlagen 2 und 3)
  2.               Planerische Grundlage für die Flächennutzungsplan-Änderung ist der vorliegende Rahmenplan Golm 2040 (siehe Anlage 4). das geänderte städtebauliche Konzept (s. Anlage „Strukturkonzept August 2023“).
  3.               Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
  4.               Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.“

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung „Golm Nord“ (28/22) ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchzuführen – Aufstellungsbeschluss (gemäß Anlagen 2 und 3)
  2. Planerische Grundlage für die Flächennutzungsplan-Änderung ist der vorliegende Rahmenplan Golm 2040 (siehe Anlage 4) das geänderte städtebauliche Konzept (s. Anlage „Strukturkonzept August 2023“).
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
  4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen