22.04.2024 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“, Aufst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Fuchs bringt die Vorlage ein und informiert zu deren Inhalt. Weiterhin führt der Ortsvorsteher aus, dass die Erweiterung des Rahmenplanes erst durch Druck der Bevölkerung in der Einwohnerversammlung am 17.04.2024, durch Herrn Erik Wolfram, Fachbereichsleiter Stadtplanung, abgesegnet wurde.

 

Der Ortsbeirat einigt sich, die folgende Änderung im Beschlusstext einzufügen.

 

Der Rahmenplan wird von Uetz auf Uetz-Paaren erweitert.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsbeirat Uetz-Paaren empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2) und eine Rahmenplanung für den Ort Uetz-Paaren zu erarbeiten.
  2. Für Uetz-Paaren wird eine Rahmenplanung erarbeitet, die auch die Ziele für den Bebauungsplan Nr. 182 konkretisiert. Das Verfahren wird für die Fortschreibung der Prioritätenliste Stadtplanung Ende 2024 für die Priorität 1 vorgesehen.
  3. Sofern sich aus der Rahmenplanung Uetz-Paaren für einzelne Flächen Potentiale zur Festsetzung von zusätzlichem Wohnungsneubau ergeben, sind vor Beginn der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß §3 Absatz 1 BauGB mit den von der künftigen Planung Begünstigten Zustimmungserklärungen gemäß Potsdamer Baulandmodell abzuschließen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen