15.05.2024 - 5.10 Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“, Aufst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
- Datum:
- Mi., 15.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ortsbeirat Uetz-Paaren empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung in Bezug auf die Ortsteilbezeichnung zuzustimmen:
- Der Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2) und eine Rahmenplanung für den Ort Uetz-Paaren zu erarbeiten.
- Für Uetz-Paaren wird eine Rahmenplanung erarbeitet, die auch die Ziele für den Bebauungsplan Nr. 182 konkretisiert. Das Verfahren wird für die Fortschreibung der Prioritätenliste Stadtplanung Ende 2024 für die Priorität 1 vorgesehen.
- Sofern sich aus der Rahmenplanung Uetz-Paaren für einzelne Flächen Potentiale zur Festsetzung von zusätzlichem Wohnungsneubau ergeben, sind vor Beginn der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß §3 Absatz 1 BauGB mit den von der künftigen Planung Begünstigten Zustimmungserklärungen gemäß Potsdamer Baulandmodell abzuschließen.
Anschließend bringt der Stadtverordnete Said namens der Fraktion AfD einen Änderungs-/Ergänzungsantrag mit der DS-Nr. 24/SVV/0315-01 (siehe TOP 5.10.1) ein und beantragt darüber die namentliche Abstimmung.
Abstimmung:
Die vom Ortsbeirat Uetz-Paaren empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der Änderungs-/Ergänzungsantrag mit der DS-Nr. 24/SVV/0315-01 namentlich zur Abstimmung gestellt:
Abstimmung:
Dieser wird
mit 42 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 2 Ja-Stimmen
und 4 Stimmenthaltungen.
Im Weiteren wird die ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2) und eine Rahmenplanung für den Ort Uetz-Paaren zu erarbeiten.
- Für Uetz-Paaren wird eine Rahmenplanung erarbeitet, die auch die Ziele für den Bebauungsplan Nr. 182 konkretisiert. Das Verfahren wird für die Fortschreibung der Prioritätenliste Stadtplanung Ende 2024 für die Priorität 1 vorgesehen.
- Sofern sich aus der Rahmenplanung Uetz-Paaren für einzelne Flächen Potentiale zur Festsetzung von zusätzlichem Wohnungsneubau ergeben, sind vor Beginn der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß §3 Absatz 1 BauGB mit den von der künftigen Planung Begünstigten Zustimmungserklärungen gemäß Potsdamer Baulandmodell abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
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121,6 kB
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74,7 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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