08.10.2024 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 70 “Gewerbegebiet am Beetzweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Müller (Bereich Stadtraum Süd-Ost) informiert anhand der beigefügten Präsentation zum Bebauungsplan Nummer 70 “Gewerbegebiet am Beetzweg“, 1. Änderung, Teilbereich Blockheizkraftwerk, Aufstellungsbeschluss. Das Vorhaben werden auf der Prioritäten-Liste als Prio 1 geführt. Die Behandlung der Beschlussvorlage „Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung, hier: Prioritätenfeststellung 2025“ ist für die Novembersitzung im Ausschuss vorgesehen.

 

Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder geht Frau Müller und Herr Wolfram ein.

 

Der Vorsitzende stellt die Beschlussvorlage 24/SVV/0881 zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

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  1. Der Bebauungsplan Nr. 70 “Gewerbegebiet am Beetzweg“ ist im Teilbereich Blockheizkraftwerk nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 3 und 4).
  2.                                                                                        Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse der Landeshauptstadt Potsdam liegt.
  3. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 70 “Gewerbegebiet am Beetzweg“, 1. Änderung Teilbereich Blockheizkraftwerk mit der Prioritätenfestlegung 2025 bestimmt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen