21.11.2024 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 184 "Erweiterung Wissenschaft...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

  1.                                                                            Der Bebauungsplan Nr. 184 “Erweiterung Wissenschaftspark Golm“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3).
  2.                                                                            Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist das vorliegende Städtebauliche Konzept (siehe Anlage 4).
  3. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung “Golm Nord“ (28/22), für die am 04.10.2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, wird geteilt und die Änderungen "Golm Nord" (28/22) und "Erweiterung Wissenschaftspark Golm" (34/24) werden fortgeführt. Die Änderung "Erweiterung Wissenschaftspark Golm" (34/24) erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 184. Die Änderung "Golm Nord" (28/22) wird als eigenständige Änderung fortgeführt (gemäß Anlagen 2 und 3).
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen