07.03.2006 - 3.6 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein.

 

Herr Dr. Seidel spricht die Stellungnahme des Landesumweltamtes Brandenburg (keine beanstandungsfreie Zustimmung) an und erkundigt sich nach deren Bedeutung.

 

Frau Baumgart stellt dar, dass es sich hierbei nicht um eine genehmigungspflichtige Behörde handelt.

 

Es wird gebeten, die nachfolgende Information zu Protokoll zu nehmen:

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Lärmfestsetzungen garantieren, dass keine störenden Auswirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung erfolgten.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan Nr. 90 „Gewerbegebiet Gartenstraße - West “ wird gebilligt (s. Anlage 2)

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 90 „Gewerbegebiet Gartenstraße - West“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           9

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       0

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Anlagen zur Vorlage