07.06.2006 - 3.17 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-3 Sc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat die Variante A abgelehnt und der Variante B zugestimmt.

 

Die Variante A mit dem Wortlaut:

 

1.        Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ entsprechend Anlage 1,1.0,1a und 1b entschieden.

2.        Der Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

3.        Dem städtebaulichen Vertrag (s. Anlage 3) wird zugestimmt.

 

wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz zurückgezogen.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend Variante 3 der Anlage 1.0 in der Weise zu ändern, dass Baurechte lediglich in der Front zur Berliner Straße festgesetzt werden. Die Abwägungs­vorschläge sind unter Berücksichtigung dieser Entscheidung anzupassen und der Entwurf zum Beschluss für eine erneute öffentliche Auslegung vorzubereiten.

 

2.      Drohende rechtliche Auseinandersetzungen zum Planungsrecht und/oder zu Erhaltungs­verpflichtungen in Bezug auf das Baudenkmal werden hingenommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen