19.09.2007 - 3.3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 "Spor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp, BL Verbindliche Bauleitplanung, erläutert die Vorlage. Sie entspricht dem langjährigen Bedürfnis der Einwohner des OT Neu Fahrland.

 

Frau Fischer ergänzt, dass der OBR Neu Fahrland der Vorlage zugestimmt hat.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Lotz informiert Herr Gessner, dass der hier vorliegende Bebauungsplan den Rahmen für eine zukünftige Bebauung vorgibt. Durch die Verwaltung sind derzeit lediglich folgende Einzelmaßnahmen in Vorbereitung: Ersatzbau Freiwillige Feuerwehr, Kinderspielplatz, ein Rasentrainingsplatz, ein multifunktionales Kleinspielfeld und als Voraussetzung ein Lärmschutzwall, eine Erschließungsstraße und Stellplätze. Dies entspricht aus Sicht der Verwaltung dem derzeitigen Bedarf des Ortsteiles.

 

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Beschlusstext:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) entschieden (s. Anlage 1a und 1b).

 

2.      Der Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.      Der Satzungsbeschluss stellt keine Freigabe für Investitionen dar; vor der Umsetzung der planungsrechtlich ermöglichten Baumaßnahmen ist eine Minimierung der Folgekosten und deren Deckung sicherzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              10

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:      0

 

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Anlagen zur Vorlage