19.09.2007 - 3.3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 "Spor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung Frau Olm
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 19.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Holtkamp, BL Verbindliche
Bauleitplanung, erläutert die Vorlage. Sie entspricht dem langjährigen
Bedürfnis der Einwohner des OT Neu Fahrland.
Frau Fischer ergänzt, dass der OBR Neu Fahrland der Vorlage zugestimmt
hat.
Auf Nachfrage von Frau Dr. Lotz informiert Herr Gessner, dass der hier vorliegende Bebauungsplan den Rahmen für eine zukünftige Bebauung vorgibt. Durch die Verwaltung sind derzeit lediglich folgende Einzelmaßnahmen in Vorbereitung: Ersatzbau Freiwillige Feuerwehr, Kinderspielplatz, ein Rasentrainingsplatz, ein multifunktionales Kleinspielfeld und als Voraussetzung ein Lärmschutzwall, eine Erschließungsstraße und Stellplätze. Dies entspricht aus Sicht der Verwaltung dem derzeitigen Bedarf des Ortsteiles.
Beschlusstext:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und
Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) entschieden (s. Anlage 1a und 1b).
2. Der
Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ wird gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (s. Anlage 2).
3. Der
Satzungsbeschluss stellt keine Freigabe für Investitionen dar; vor der
Umsetzung der planungsrechtlich ermöglichten Baumaßnahmen ist eine Minimierung
der Folgekosten und deren Deckung sicherzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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