24.01.2008 - 3.7 Schutz von elektronischen Passdaten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Fraktion BürgerBündnis/FDP
- Datum:
- Do., 24.01.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Arndt bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Frau Kluge informiert, dass der ePass in zwei Stufen von
unberechtigtem Zugriff geschützt ist. Die erste Stufe BAC (Basic Access
Control) wird bereits seit 2005 eingesetzt, um das Gesichtsbild und die
biografischen Daten im ePass vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Die zweite
Stufe EAC (Extended Access Control) wird seit 2007, zum zusätzlichen Schutz der
Fingerabdruckdaten, eingesetzt.
Beim Zugriffsschutz BAC
erhält ein Lesegerät vom Chip im ePass zunächst eine, eigens für den aktuellen
Zugriff, generierte Zufallszahl zugeschickt. Mit dieser Zufallszahl und der im
ePass abgedruckten MRZ (Maschine Readable Zone) kann das Lesegerät die
Kommunikation aufbauen und die durch BAC geschützten Daten empfangen. Auf diese
Weise wird einerseits sichergestellt, dass das Lesegerät physikalischen Zugriff
auf den ePass hat (Kenntnis der MRZ) und andererseits, dass ein ePass ohne
Kenntnis der MRZ nicht identifizierbar ist (Generierung einer Zufallszahl). Ein
Angreifer könnte die durch BAC geschützten Daten im ePass also nur Auslesen,
wenn er Zugriff auf diesen hat und erhält selbst dann nicht mehr Daten, als er
durch das optische Ablesen der im ePass abgedruckten Daten erhält.
Da die Fingerabdrücke
besonders sensitive Daten sind, werden sie zusätzlich durch den Zugriffsschutz
EAC geschützt. Der Zugriffsschutz EAC basiert auf der gegenseitigen
Authentisierung von Chip und Lesegerät durch eine gültige Zertifikatskette. Der
Chip weist durch das in ihm
gespeicherte Zertifikat gegenüber dem Lesegerät nach, dass er und die auf ihm
hinterlegten Daten authentisch sind. Andersherum muss aber auch das Lesegerät,
mit einer gültigen Zertifikatskette, welche vom Chip im ePass überprüft wird,
nachweisen, dass es berechtigt ist auf die Fingerabdruckdaten zuzugreifen. Auf
diese Weise wird sichergestellt, dass nur entsprechend autorisierte Lesegeräte
vollen Zugriff auf die im Chip abgespeicherten Daten erhalten.
Zusätzlich zu den oben genannten Verfahren ist der Zugriff auch durch die physikalischen Eigenschaften des Chips und der Antenne stark eingeschränkt. Diese ermöglichen das aktive Auslesen des ePass lediglich im Abstand von maximal 20cm. Wobei dieser Maximalwert nur unter Laborbedingungen erreicht werden kann und ein Reichweite von 10cm bis 15cm unter Normalbedingungen realistisch ist.
Frau
Kluge schlägt vor, im Bürgerservice die Adresse auszulegen, wo der Bürger die
Schutzhüllen erhalten kann.
Herr Mühlberg hat herausgefunden, dass es so gut wie unmöglich ist, unter
realen Bedingungen an die Daten heranzukommen.
Herr Walter weist darauf hin, dass dies als zusätzliche
Sicherheitsmaßnahme gedacht ist.
Herr Arndt sieht den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt und
bittet, eine Information auf den Erwerb der Schutzhüllen im Bürgerservice.