09.02.2010 - 3.8 Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße" Teilber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein; der Beschluss bezieht sich nur auf dieses Grundstück.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Seidel, ob es Sinn mache, einen Aufstellungsbeschluss mit Priorität 3 zu fassen, teilt Frau Holtkamp mit, dass der Bauherr aufgrund des Beschlussstandes für sich die Möglichkeit sieht, entsprechend zu disponieren (Vertrauen in die künftige Verfügbarkeit des Grundstückes).

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in einem 10. Änderungsverfahren zu ändern (siehe auch Anlage 1).

 

2.      Das Änderungsverfahren ist mit der Priorität 3 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 2).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       2

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Anlagen zur Vorlage