29.02.2012 - 4.10 Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und...

Beschluss:
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Herr Exner verweist eingangs auf die im Rechnungsprüfungsausschuss empfohlenen Änderungen und Ergänzungen, denen die Verwaltung so folgen könne. Bezüglich der Mitteilungsvorlage, DS 11/SVV/0898, Dienstanweisung zur Erfüllung der Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte der Stadtverordneten nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, liege eine neue Textfassung vor. Damit sei wegen der Rechtsänderung im § 97 BbgKVerf eine Anpassung erfolgt  und der Oberbürgermeister werde diese Dienstanweisung dann erlassen.

 

Frau Dr. Müller merkt an, dass diese als Tischvorlage ausgereichten Änderungen von niemandem  gelesen werden konnten und textlich auch nicht passen.

 

Die Vorlage zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle, so Herr Dr. Scharfenberg, müsse nach Meinung seiner Fraktion schlichtweg abgelehnt werden. Der Oberbürgermeister als derjenige, der Akteneinsicht gewähre, sei parteiisch und könne nicht gleichermaßen die Schlichtungsstelle sein. Damit würden die Voraussetzungen für eine unabhängige Schlichtung fehlen. Über das jetzt mit den Änderungen vorliegende Angebot müsse man nachdenken. Er bittet aber auch zu prüfen, wie eine unabhängige Schlichtung erfolgen könne. Herr Schultheiß und Herr Sändig schließen sich der Kritik an, dass der, der über die Akteneinsicht entscheide, nicht gleichzeitig die Schlichtungsstelle sein könne und sprechen sich für einen unabhängigen Juristen aus. Herr Sändig zweifelt eine Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten an und empfindet die Frist von 21 Tagen für zu lange.

 

Frau Krusemark nimmt in ihren Ausführungen Bezug auf die im Rechnungsprüfungsausschuss geänderte Fassung und sagt eine textliche Anpassung bzw. redaktionelle Überarbeitung zu. Sie betont, dass die Schlichtungsstelle natürlich eine freiwillige Angelegenheit sei und damit möglicherweise durchaus Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Auch eine unabhängige Stelle ändere nichts daran, dass letztlich das Gericht entscheide.

 

Herr von der Osten-Sacken meint, dass eine gewisse Objektivität gebraucht werde, aber nicht auf Honorarbasis, sondern eher jemand, der im Umkreis  dafür zur Verfügung steht, außer dem Oberbürgermeister und dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung. Darauf Bezug nehmend führt Herr Exner aus, dass es auch keinen Sinn mache, jemanden in der Mitarbeiterschaft zu suchen, denn derjenige sei wiederum weisungsabhängig. Er meine, man müsse sich hier selbst „zusammenraufen“  und die Argumente in der Schlichtung austauschen. Er plädiere dafür, dies auszuprobieren und dann zu bewerten, ob es funktioniere, denn manchmal seien auch nur Marginalien auszuräumen.

 

Herr Menzel begrüßt den jetzt vorgeschlagenen Weg ausdrücklich und übt an dem bisherigen Verfahren Kritik.

 

Herr Sändig merkt ebenfalls kritisch an, dass das Ergebnis des von seiner Fraktion angeregten Workshops z. B. eine weitere Vertrauensperson beinhalte. Das wurde zwar aufgenommen, aber nun habe diese Person kein Stimmrecht.

 

Herr Dr. Scharfenberg stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung der Vorlagen, verbunden mit der Überlegung, die geäerten Bedenken auszuräumen.

Dieser wird zur Abstimmung gestellt und mit 15 Ja-Stimmen, bei einer Stimmenthaltung angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=74469&selfaction=print