25.09.2012 - 3.7 Bebauungsplan Nr. 7 "Nordufer Insel" (OT Neu Fa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp  stellt den B – Plan vor und bittet um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung.

 

Herr Krause weist auf das Einzelhandelsgutachten hin und sieht eine schwierige Nutzung einzelner Flächen. Er stellt die Umsetzbarkeit des B – Planes in Frage.

 

Herr Goetzmann erläutert eine mögliche Nutzung als Mischgebiet.

 

Herr Bachmann fragt warum die Planungsgrenze mitten in der B2 liegt.

 

Herr Goetzmann erläutert, dass genau dort die zwei B –Pläne aneinander grenzen.

 

Herr Kühnemann fragt welchen Abstand die Bebauung zum Ufer hat. (ca. 50m)

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung gemäß Vorlage

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nordufer Insel“ ist gemäß § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern, das Verfahren ist als Bebauungsplan Nr. 7 „Nordufer Insel“ (OT Neu Fahrland) weiter zu führen (s. auch Anlage 1).

2.      Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Nordufer Insel“ (OT Neu Fahrland) ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 2 und 3).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage