27.11.2012 - 3.8 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 27.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.
Zur Nachfrage von Herrn Pfrogner bzgl. des Umgangs mit den vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen, informiert Herr Goetzmann, dass es sich hier um einen zentralen Versorgungsbereich handelt, der entsprechend zu berücksichtigen ist, d.h. in der Zulässigkeit Bestandsschutz genießt.
Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 136 "Zeppelinstraße" ist als einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2. Die erforderliche Prioritätenfestlegung zu diesem Planverfahren soll erst im weiteren Verfahren erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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