Beschlussvorlage - 01/SVV/0369
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbaumaßnahmen in der Stahnsdorfer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Fb Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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26.06.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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11.07.2001
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Erläuterung
Sachverhalt
Die vorgesehene Baumaßnahme beinhaltet die grundhafte
Erneuerung der Fahrbahn der Stahnsdorfer Straße zwischen der
August-Bebel-Straße und der Einmündung in die Teltower Straße. Es ist geplant,
die Fahrbahn auf 6,50 m auszubauen, mit einer Schwarzdecke und beidseitigem
Gossenpflaster zu versehen.
Die Baumaßnahme würde die Pflicht zur Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen auslösen (§§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land Brandenburg i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Beitragen für
straßenbauliche Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam vom 24.10.1997 (ABS)).
Da es sich um eine Haupterschließungsstraße handelt, beträgt
der Anteil der Beitragspflichtigen 50% (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a
Straßenausbaubeitragssatzung vom 24.10.1997). Aufgrund der vorliegenden
Kostenschätzung (325.000 DM) wurde den Betroffenen eine voraussichtliche
Beitragshöhe von ca. 4,- DM/m² Grundstücksfläche bei 2 Vollgeschossen
(Wohnnutzung), mitgeteilt.
Gemäß § 10 ABS wurden die betroffenen Anlieger frühzeitig
von der Entscheidung über die Straßenbaumaßnahme informiert. Der überwiegende
Teil der Anlieger sprach sich gegen die geplante Maßnahme aus. Die
Angelegenheit ist damit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung
vorzulegen.
Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die Stahnsdorfer Straße ist eine dem öffentlichen Verkehr
gewidmete Straße (§ 48 Abs. 7 i.V.m. § 6 Brandenburgischen Straßengesetz
(BbgStrG)). Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Straßenbaulast für diese
öffentliche Straße (§ 9 Abs. 4 S. 3 BbgStrG). Dem Straßenbaulastträger obliegt
die Verkehrssicherungspflicht (§ 9 Abs. 1 BbgStrG).
Die Straße hat ihre Nutzungsdauer überschritten und bietet
einen desolaten Zustand. Das vorhandene unebene Findlingspflaster lässt eine
Führung von Radfahrern auf der Straße nicht zu. Die bisherige Fahrbahnbreite
beträgt nur ca. 5,50 m, der Begegnungsfall für Nutzfahrzeuge ist nicht möglich.
Durch die sehr dicht am südlichen Straßenrand stehenden Bäume haben sich
Verwerfungen der Bordsteine, der Fahrbahn und des Gehweges ergeben.
Die Maßnahme ist eingebunden in den Ausbau der Radwegroute
A, einer durchgehenden überregionalen Radwegroute. Darüber hinaus soll das
fehlende Zwischenstück der Stahnsdorfer Straße entsprechend dem schon erfolgten
Ausbau auf Berliner bzw. Potsdamer Seite hergestellt werden.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sowie eines
vorliegenden Fördermittelbescheides soll die Baumaßnahme in 2001 realisiert
werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Baumaßnahme ist gedeckt durch die Haushaltsstelle
63000.94011 mit 48.750,00 DM, Fördermittel in Höhe von 113.750,00 DM und die
Leistungen Dritter, die die Straßenausbaubeiträge von den Anliegern dieses
Abschnittes der Stahnsdorfer Straße in Höhe von 162.500,00 DM beinhalten.