Antrag - 15/SVV/0744

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, die im öffentlichen Raum zugängige Kunst mit einem QR-Code zu versehen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss Kultur und Wissenschaft und dem Finanzausschuss bis Ende des 1. Quartals 2016 vorzutragen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Mittels eines QR-Codes, zum Beispiel an einer Skulptur oder einem Wandbild, kann Kunst im öffentlichen Raum erläutert werden. Der interessierte Betrachter aktiviert in seinem Mobiltelefon die QR-Code-App, hält den QR-Code-Lesemodus vor den angebrachten Code des Objekts und erhält eine Informationsseite auf dem Mobiltelefon angezeigt. Der Betrachter kann auf diese Weise erfahren, wer der Künstler ist, welche Bezeichnung das Kunstwerk trägt, wann es geschaffen wurde, was der Künstler damit zum Ausdruck bringen chte und anderes mehr.

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