Antrag - 15/SVV/0838
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.12.2015
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27.01.2016
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03.05.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.12.2015
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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19.01.2016
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10.05.2016
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19.07.2016
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11.04.2017
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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20.01.2016
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12.04.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit der TG Potsdam GmbH zur Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz zu beenden.
Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Entwicklungsmaßnahme Krampnitz sind umzusetzen. Insbesondere der Erwerb der Grundstücke durch die Stadt Potsdam soll zügig vorangetrieben werden, wie es vom Gesetzgeber gefordert wird.
Erläuterung
Begründung:
Die Entwicklungsmaßnahme Krampnitz wurde von den Stadtverordneten beschlossen, um den Mangel an Wohnungen in der Stadt Potsdam zu beheben und ein weiteres Wachstum der Stadt zu ermöglichen. Wegen der großen Bedeutung der Stadtentwicklungsmaßnahme hat die LHP in den letzten Jahren umfangreiche Vorleistungen für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme erbracht. So wurden Wettbewerbe durchgeführt und die Entwicklungsträger Potsdam GmbH gebildet und beauftragt.
Aus unserer Sicht besteht ein dringendes Interesse an einer zügigen Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme. Das Baugesetzbuch schafft die zur schnellen Entwicklung des Gebietes erforderlichen rechtlichen Befugnisse für die Stadt Potsdam. Dazu zählt auch der vereinfachte Zugriff auf das Eigentum an den Grundstücken im Entwicklungsgebiet. Die Möglichkeit, die Grundstücke in das kommunale Eigentum zu übernehmen und die Entwicklungsmaßnahme dann durch eine städtische Gesellschaft oder einen Treuhänder unabhängig von ausstehenden Gerichtsurteilen oder anderen Unwägbarkeiten durchzuführen, war der Hauptgrund dafür, dass die Stadtverordneten der Entwicklungsmaßnahme in dieser Form zugestimmt haben.