Beschlussvorlage - 16/SVV/0027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH gemäß Anlage 2.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH. Die

ProPotsdam GmbH hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH.

 

r die Luftschiffhafen Potsdam GmbH gilt gegenwärtig der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 05.03.2012, zuletzt geändert am 31.01.2013. Die letzte Änderung betraf die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000 € auf 100.000 €.

 

Am 30.01.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung den überarbeiteten Mustergesellschaftsvertrag für Mutterunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen (DS Nr. 12/SVV/0827). Die Überarbeitung des Mustergesellschaftsvertrages erfolgte vor dem Hintergrund der Änderungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und aufgrund der Empfehlungen der Transparenzkommission. Ferner wurde beschlossen, dass die Gesellschaftsverträge der Holdinggesellschaften der Landeshauptstadt Potsdam an die Regelungen des Mustergesellschaftsvertrages anzupassen sind.

 

Auf Grundlage des Mustergesellschaftsvertrages für Mutterunternehmen wurde der Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam GmbH überarbeitet und am 17.09.2014 geändert beschlossen (DS Nr. 14/SVV/0805). Die bis hierhin letzte Änderung des Gesellschaftsvertrages der ProPotsdam GmbH erfolgte aufgrund des SVV-Beschlusses vom 03.06.2015 (DS Nr. 15/SVV/0268) und betraf den Katalog der durch die Gesellschafterversammlung zustimmungspflichtigen Geschäfte.

 

Infolge des geänderten Gesellschaftsvertrages des Mutterunternehmens ProPotsdam GmbH ist eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages des Tochterunternehmens Luftschiffhafen Potsdam GmbH notwendig, um die kommunalrechtlichen Vorgaben - insbesondere nach § 96 Abs. 1 BbgKVerf - welche durch die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der ProPotsdam GmbH im Mutterunternehmen berücksichtigt wurden, auch in der Tochtergesellschaft umsetzen zu können. Die Anpassungsnotwendigkeit wird durch das kürzlich vorgelegte Gutachten zur Evaluierung der Strukturen zur Betreibung des Sportareals am Luftschiffhafen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 10.09.2015 bzw. durch den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.09.2015 zur Betätigung Luftschiffhafen Potsdam GmbH bestätigt.

 

Der Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte im entworfenen angepassten Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH folgt größtenteils dem des Mustergesellschaftsvertrages. Bei der Festlegung der Wertgrenzen in § 7 Abs. 2 des entworfenen angepassten Gesellschaftsvertrages wurden unternehmensspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen.

 

In der beiliegenden Synopse (Anlage 1) werden der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH und der Vorschlag eines angepassten Gesellschaftsvertrages für die Luftschiffhafen Potsdam GmbH gegebergestellt.

 

II. Handlungsbedarf

 

Gemäß § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam entscheidet die

Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

Somit wird der angepasste bzw. überarbeitete Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

 

V. Umfang der Änderungen

 

Die Neuregelungen im Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH orientieren sich am Mustergesellschaftsvertrag.

 

In der beiliegenden Synopse sind die Änderungen dargestellt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam. Die Notargebühren trägt die Gesellschaft.

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Anlagen

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