Antrag - 16/SVV/0007

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Gespräche zu führen, um eine Überarbeitung und Aktualisierung der Vorschriften zur Raumbedarfsplanung an Grundschulen und weiterführenden Schulen zu bewirken.

 

Bis dahin sollen die geltenden Vorschriften zur Raumbedarfsplanung an Grundschulen und weiterführenden Schulen bei der Genehmigung kommunaler Kredite für Schulneubauten nicht mehr berücksichtigt werden.

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Erläuterung

Begründung:

Durch die Kreditaufnahmen des KIS für Schulneubauten bewilligt die Kommunalaufsicht derzeit nur Neubauten, die dem aktuellen Raumbedarfsprogramm entsprechen. Dieses ist jedoch nicht mehr zeitgemäß.

Die derzeitige Raumbedarfsplanung ist mehr als zehn Jahren unverändert. So sieht z.B. eine zweizügige Grundschule lediglich zwei Teilungsräume vor. Nach den heutigen pädagogischen Erkenntnissen und der aktuellen Bevölkerungsentwicklung wäre jedoch mindestens ein Teilungsraum pro Klasse nötig, um den schulischen Anforderungen an das Arbeiten in Kleingruppen (Förderunterricht für Inklusionskinder, Deutschunterricht für Flüchtlingskinder u.a.) zu genügen. D.h., die Stadt Potsdam baut derzeit neue Schulen nach überalteten Richtlinien, die aber für die kommenden Jahrzehnte Bestand haben sollen.

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