Antrag - 16/SVV/0012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung erklärt, dass nach ihrer Überzeugung die für die Bebauung in der Brauerstraße 4-7 vorgesehene Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im B-Plan San-P 13 hinsichtlich der zulässigen Trauf- und Firsthöhen  im Mischgebiet MI 3 die Grundzüge der im B-Plan festgelegten Grundzüge der Planung berühren und dass deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans gemäß § 31 BauGB nicht möglich ist.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat im B-Plan SAN-P 13 in der Fassung der 1. Änderung vom 3. Juni 2014 für das Mischgebiet MI 3 differenzierte Grenzen für die maximale Bauhöhe und die Traufhöhen mit Blick auf die städtebauliche Gestaltung festgesetzt.

Ganz maßgeblich lag dieser Entscheidung die planerische Absicht zugrunde, für die Bebauung des Alten Markts an der Seite zur Alten Fahrt dem Palais Barberini eine deutliche Dominanz einzuräumen und dies insbesondere durch die Höhenentwicklung der Bebauung in der Brauerstraße im Nordosten, sowie in der Humboldtstraße im Südwesten des Palais Barberini zu gewährleisten.

Die wie nun bekannt geworden gewünschten, von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Teil ganz erheblich abweichenden Bauhöhen laufen diesen planerischen Absichten in ihren Grundzügen zuwider und sind mit den im B-Plan verankerten planerischen Absichten nicht vereinbar.

 

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Anlagen

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