Antrag - 16/SVV/0062
Grunddaten
- Betreff:
-
Lichtmasterplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beteiligt:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
27.01.2016
| |||
|
04.05.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
09.02.2016
| |||
|
08.03.2016
| |||
|
22.03.2016
| |||
|
12.04.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
|
Vorberatung
|
|
|
18.02.2016
| |||
|
17.03.2016
| |||
|
21.04.2016
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Landeshauptstadt Potsdam einen Lichtmasterplan erstellen zu lassen. Diesem soll eine strategisch und räumlich differenzierte gesamtstädtische Lichtplanung zu Grunde liegen. Außerdem sollen dazu gezielt Leitlinien aufgestellt werden sowie konkrete Anforderungen an die Energieeffizienz und ökologische Verträglichkeit Berücksichtigung finden.
Erläuterung
Begründung:
Wegen der auslaufenden Fördermittel fand die Vorlage 13/SVV/0600 (Kommunale Lichtplanung - Lichtmasterplan für die Landeshauptstadt Potsdam) seinerzeit keine Mehrheiten. Der öffentlichen Berichterstattung (Kein Licht in Potsdam - Die verschwindende Silhouette, PNN v. 28.12.2015) liegt nun eine aktuelle Studie der FH-Potsdam zu Grunde , die im Fazit eine gesamtstädtische Lichtkonzeption fordert.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat eine aktuelle Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie) erlassen, die auch wieder Förderungen im Bereich öffentlicher Beleuchtungen (https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/_items/item_6892/kommunalrichtlinie_10-2015.pdf) vorsieht.
Der Lichtmasterplan sollte ein Rahmenplan sein, der u.a. als Handlungs- und Orientierungsrahmen für den Umgang mit gestalterischem Licht zu verstehen ist. Dabei werden keine konkreten Planungen dargestellt, sondern Entwicklungsziele für das nächtliche Bild der Landeshauptstadt ausgearbeitet. Er bildet dabei die Grundlage für die Entscheidungsprozesse beim Umgang mit Licht. Neben den Entwicklungszielen des Lichtmasterplanes sollen bei der konkreten Projektplanung Belange wie Gestaltung, technische Umsetzbarkeit, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit, Klima- und Umweltschutz, Denkmalschutz, Kunst und Kultur, Stadtmarketing, Einfluss auf die Umgebung, politische Entscheidungen, Absprache mit Dritten, berücksichtigt und miteinander abgewogen werden.