Beschlussvorlage - 16/SVV/0116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG Bbg) zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und den kreisfreien Städten und Landkreisen des Landes Brandenburg zur Übertragung von bestimmten Aufgaben zur statistischen Erfassung und Aufarbeitung von Daten aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zum 01.07.2016 gemäß Anlage.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Ausgangslage: Projekt zur gemeinsamen Datenerfassung für Leistungen nach dem SGB VIII

 

Aufgrund der seit 2007 bestehenden, erfolgreichen Zusammenarbeit der örtlichen Sozialhilfeträger in den Bereichen SGB XI und SGB XII bestand der Wunsch, eine Zusammenarbeit auch im Bereich der Jugendhilfe zu praktizieren.

 

Als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und den kommunalen Spitzenverbänden haben sich alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg für ein gemeinsames Projekt zur „Datenerfassung für Leistungen nach dem SGB VIII“ entschieden (Projektstart 01.07.2013). Mit der Durchführung wurde der Landkreis Spree-Neiße beauftragt. Das Projekt wurde zunächst auf drei Jahre befristet und endet planmäßig am 30.06.2016.

 

Als Ziel wurde festgelegt, die Steuerungsmöglichkeiten der Aufgabenbereiche der Jugendhilfe durch die Landkreise und kreisfreien Städte mit Hilfe einer gemeinsamen Datenbank zu verbessern. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in enger Begleitung durch die kommunalen Spitzenverbände Brandenburgs.

 

Bisherige Ergebnisse der kommunalen Zusammenarbeit

 

Seit 2013 (für das Haushaltsjahr 2012) erheben alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg ein umfangreiches Datenmaterial zu Strukturdaten, Fallzahlen und Kosten. Die inter-kommunale Aufbereitung der Daten wird von den Jugendämtern als Mehrwert für ihre Aufgabenerfüllung angesehen, um datengestützte Erkenntnisse über Jugendhilfeentwicklungen zu erhalten.

 

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt besteht im Aufbau einer Einrichtungs- und Leistungsbank, in der die stationären und teilstationären Angebote der Jugendhilfe erfasst werden. Die Datenbank kann als Arbeitsinstrument für die Bearbeitung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen herangezogen werden und soll zukünftig ebenso die Wahl der geeigneten Einrichtung bei der Hilfeplanung unterstützen.

 

Die Steuerung der Projektarbeit und die Verabredung gemeinsamer Aufgabenstellungen erfolgt in den viermal jährlich stattfindenden Sitzungen der Ständigen Projektgruppe, in der alle Landkreise und kreisfreien Städte durch die jeweils zuständigen Dezernenten/ Beigeordneten bzw. Fachbereichsleiter vertreten sind.

 

Zukünftige gemeinsame Aufgabenwahrnehmung auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

 

Alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg wollen aufgrund der positiven Erfahrungen die Zusammenarbeit mindestens mit den bisherigen Aufgaben dauerhaft weiterführen. Um dies umzusetzen, soll ab 01.07.2016 eine auf Dauer angelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit allen örtlichen Jugendhilfeträgern als Vertragspartner geschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

In Folge ausführlicher Abstimmungsprozesse, in denen die kommunalen Spitzenverbände eingebunden waren, haben die Vertreter aller Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Sitzung am 08.12.2015 die vorliegende Fassung einvernehmlich beschlossen. Die Vereinbarung wird zeitlich parallel in einheitlicher Fassung in allen Stadtverordnetenversammlungen bzw. Kreistagen eingebracht.

 

Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übertragen alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg die in § 1 der Vereinbarung benannten Basisaufgaben auf den Landkreis Spree-Neiße:

 

  1. Erfassen, Zusammenstellen und Vorhalten von Strukturdaten, Fallzahlen und Kosten, sowie Organisation eines Fachaustausches für die örtliche Steuerung des Aufgabenbereiches
  2. hren einer Einrichtungs- und Leistungsdatenbank für den stationären / teilstationären Bereich sowie Vorhalten und Zusammenstellen von Vergleichsdaten zu den Personal-, Sach- und Investitionskosten
  3. Planung und Organisation von Sitzungen der Steuerungsgruppe Jugend, von weiteren themenspezifischen Arbeitsgruppen und fachbezogenen Veranstaltungen

 

Darüber hinaus können nach § 2 optionale Aufgaben aus dem Bereich der Entgeltverhandlungen durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hinzugewählt werden. Die Kosten werden separat berechnet und anteilmäßig nur von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zu finanzieren sein, die zusätzlich eine optionale Aufgabe in Anspruch nehmen. Die Landeshauptstadt Potsdam wählt diese optionale Aufgabe (Führung der Entgeltverhandlungen durch den Landkreis Spree-Neiße) zur Zeit nicht.

 

Auch zukünftig gibt es für die Steuerung der Projektarbeit und die Verabredung gemeinsamer Aufgabenstellungen ein viermal jährlich tagendes Steuerungsgremium (Steuerungsgruppe Jugend, § 5). In diesem sind alle Landkreise und kreisfreien Städte durch die jeweils zuständigen Dezernenten/ Beigeordneten bzw. Fachbereichsleiter vertreten.

 

Darüber hinaus enthält die öffentlich-rechtliche Vereinbarung Regelungen zur Finanzierung (§ 6) sowie Laufzeit und Kündigung (§ 7).

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung richtet sich wie bisher nach dem Anteil der Bevölkerung des Landkreises / der kreisfreien Stadt an der Bevölkerung des Landes Brandenburg (Daten des vorvergangenen Jahres, § 6).

r die Landeshauptstadt Potsdam ist bisher ein Betrag von 10.779,07 €hrlich angefallen. Zukünftig wird sich der Betrag auf 13.179,17 €hrlich belaufen.

Gemäß der vorliegenden Vereinbarung sind an den Landkreis Spree Neiße jährlich 13.179,17 EUR zu leisten.

Die Vereinbarung tritt am 01.07.2016 in Kraft, sodass im ersten Jahr abweichend 12.045,70 EUR finanzielle Mittel aufgebracht werden müssen.

Diese Leistungen werden aus dem Unterproduktkonto 3639902.5452000 (Verwaltung Jugend Potsdam-zentrale und überregionale Aufgaben Erstattung an Gemeinden / GV) finanziert. Die Mehraufwendungen in Höhe von 1.267 EUR werden im Haushaltsjahr 2016 aus Minderaufwendungen im Unterprodukt 3639902 - Verwaltung Jugend Potsdam-zentrale und überregionale Aufgaben- finanziert. Mit der Haushaltsplanung 2017/2018 werden diese finanziellen Mittel (Mehrbedarfe) geplant.

 

 

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Anlagen

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