Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0652

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Durchführung der vom Bund übertragenen  Aufgaben nach dem Grundsicherungsgesetz werden als unbefristete zusätzliche Aufgabe dem Bereich Soziales zugeordnet.     

 

2. Die Arbeitsgruppe Grundsicherung mit 5 Mitarbeitern und einem AG-Leiter wird ab 01.07.2002 schrittweise eingerichtet, wofür insgesamt 6 Stellen, davon 4 neue Stellen, zu schaffen sind.

 

3. Per 30.06.2003 sowie per 31.12.2003 sind durch die Verwaltung aussagefähige Statistiken vorzulegen, um gegebenenfalls die Personal- und materiell-technische Ausstattung  dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die durch die Übertragung der neuen Aufgabe entstandenen zusätzlichen Kosten der Stadt einen Erstattungsanspruch beim Land Brandenburg anzumelden.

 

5. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Auszahlung der Grundsicherung sind ab 2003 einzustellen.

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Erläuterung

Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. TI Nr. 31/2001) in Artikel 12 das „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)" erlassen. Dieser Artikel 12 tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

 

In § 4 des o. g. Gesetzes werden als Träger der Grundsicherung die Kreise bzw. kreisfreien Städte für zuständig erklärt, in deren Bereich der Antragsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Da die Antragsberechtigten zur bedarfsorientierten Grundsicherung den Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zuzüglich 15 % erhalten, ist die Zuordnung der Aufgabe in den FB Jugend, Soziales und Wohnen, Bereich Soziales, sinnvoll.

 

Die mit der Durchführung dieses Gesetzes verbundenen Aufgaben führen auf jeden Fall zu Mehrbelastungen bei der Stadt. Dagegen wird es für das Land Einsparungseffekte geben. Bisher regelt das BSHG, dass Personen, die in Einrichtungen untergebracht sind, Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen als Bestandteil der Hilfe zur Pflege oder der Eingliederungshilfe für Behinderte erhalten. Diese Leistungen werden dem Sozialhilfeträger auf der Grundlage der Regelungen im Ausführungsgesetz zum BSHG bisher vom Land zu 100 % erstattet. Ab dem 01.01.2003 wird sich dieser Erstattungsbetrag um den Betrag der bedarfsorientierten Grundsicherungsleistung zu Lasten der Stadt vermindern.

 

Im Bereich Soziales sind z. Z. ca. 1000 Personen (ca. 700 Personen über 65 Jahre sowie 300 dauerhaft erwerbsunfähige Personen) anhängig, die zum Kreis der Anspruchsberechtigten für die Grundsicherung gehören werden. Weiterhin wird mit einer Dunkelziffer von  ca. 200 Personen gerechnet (andere Städte, wie z. B. Cottbus,  rechnen mit  einer Dunkelziffer von bis zu 50 %), die ebenfalls anspruchsberechtigt sind, aber bisher aus Sorge, dass Angehörige zum Unterhalt verpflichtet werden, nicht im Bereich Soziales vorstellig wurden. Das Grundsicherungsgesetz sieht hier eine Einkommensgrenze bei der Unterhaltsverpflichtung von bis zu 100.000 Euro pro Jahr vor.

 

Allgemein wird im Land Brandenburg derzeit von der Bearbeitung von ca. 200 Fällen pro Sachbearbeiter ausgegangen.

 

Bei 1200 Fällen für die Stadt Potsdam entsteht ein Personalbedarf von 5 Sachbearbeitern, die  zu einer Arbeitsgruppe zusammengefasst werden plus Arbeitsgruppenleiter. Bei diesen Überlegungen  noch nicht berücksichtigt sind Antragsteller, die zwar dem Grunde nach zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen, jedoch auf Grund ihrer Einkommenssituation keinen Anspruch auf die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz haben und deren Anträge deshalb im Ergebnis der Bearbeitung abgelehnt werden müssen. Auch ist damit zu rechnen, dass die inneren Verrechnungen innerhalb des Bereiches Soziales ansteigen werden. Diese zusätzlichen Belastungen können derzeit ebenfalls noch nicht beziffert werden.

Die Bildung einer eigenen Arbeitsgruppe und damit strikte organisatorische Trennung wird für notwendig erachtet, um für die Kostenerstattung durch Land oder Bund die Kosten transparent darzustellen und damit einen entsprechenden  Nachweis zu haben.

 

Mit dem vorhandenen Personal ist die neue zusätzliche Aufgabe nicht abzusichern. Überlegungen, dass mit der Grundsicherung Arbeitskräfte im Bereich Soziales freigesetzt werden, müssen ebenfalls sehr vorsichtig betrachtet werden. Mit der Grundsicherung wird nur der normale Lebensunterhalt gesichert, jeglicher Mehrbedarf, der gerade bei dieser Zielgruppe (Personen über 65 Jahre sowie dauerhaft erwerbsunfähige über 18 Jahre) notwendig ist, ist nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass es in den überwiegenden Fällen zu Parallelzahlungen (Grundsicherung und ergänzende Sozialhilfe) kommen wird.

Schätzungsweise 70 % bzw. derzeit 700 Personen des betreffenden Personenkreises erhalten neben den HzL-Leistungen auch HbL-Leistungen, d.h., es wird höchstens eine Entlastung um ca. 300 Personen = 2,0 Sachbearbeiter im Bereich Soziales erfolgen.

Damit verbleibt ein personeller Mehrbedarf von 4,0 Stellen.

 

 

 

Mittels einer aussagefähigen Statistik für das Jahr 2003 muss der tatsächliche Bedarf für die Folgezeit festgestellt werden.

 

Da die Rentenversicherungsträger ab Herbst zusammen mit dem Rentenbescheid die Anträge auf Gewährung von Grundsicherung versenden werden, ist damit zu rechnen, dass noch im Jahr 2002 die ersten Anträge auf Grundsicherung eingehen werden.

Aus diesem Grunde und weil das Personal für die Aufgabe bis 01.01.2003 geschult werden muss, ist der Aufbau der Arbeitsgruppe ab sofort notwendig.

 

Zu diesem Zeitpunkt sind auch die materiell-technischen Voraussetzungen zu schaffen, d. h.

- die Bereitstellung der notwendigen Anzahl der Räume (pro Mitarbeiter ein Raum)

- Ausstattung der Räume mit PC-Technik, Möbel und der sonstigen üblichen Büroausstattung

 

Eine Erstattung für die mit der Bearbeitung und der materiell-technischen Ausstattung verbundenen Kosten für diese zusätzlichen Aufgabe der Kommune ist bisher weder vom Bund noch vom Land vorgesehen. Der Anspruch ist jedoch anzumelden.

 

Ebenfalls bisher nicht geklärt ist, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise (pauschal oder Erstattung entsprechend tatsächlich eingesetzter Mittel) den Kreisen und kreisfreien Städten die Mittel für die Auszahlung der Grundsicherung zur Verfügung gestellt werden. Vorsorglich ist deshalb der Betrag von 5.760.000 Euro in den Haushalt 2003 einzustellen. Demgegenüber werden Einsparungen in der Sozialhilfe in Höhe von ca. 1.365.120 Euro erwartet, so dass ein Mehrbedarf  in Höhe von 4.394.880 Euro entsteht. 

Es wird nur die Einsparung für ca. 316 Fälle erwartet, für die z.Z. tatsächlich nach dem BSHG „Hilfe zum Lebensunterhalt" gewährt wird. Da das Grundsicherungsgesetz jedoch eine rentenähnliche Leistung ist, erhalten -neu- auch alle Anspruchsberechtigten in den Heimen die Grundsicherung, für die der überörtliche Träger zuständig ist. Die Grundsicherung wird jedoch als Einkommen angerechnet, so dass die Mittel über uns wieder an den überörtlichen Träger abzuführen sind. Eine Entlastung der Sozialhilfe entsteht somit nicht.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

1. Personalkosten

 

Im Jahr 2002 sind im Verwaltungshaushalt bereitzustellen:

- 2,0 MA der Vergütungsgruppe V c (vorbehaltlich der Eingruppierung)

   ab 01.08.02                                                                                                         =    29.085 Euro

- 1,0 MA der Vergütungsgruppe V c (vorbehaltlich der Eingruppierung)

   ab 01.07.02                                                                                                         =    17.450 Euro

- 1,0 MA Leitung der Vergütungsgruppe IV b (vorbehaltlich der Ein-

   gruppierung) ab 01.07.02                                                                                    =    20.400 Euro

- Fortbildungskosten (6 MA á 500 Euro)                                                                =      3.000 Euro

- Büromaterial (Locher, Hefter, Schreibmaterial etc. f. 6 MA)                                =         200 Euro

                                                                                                                               =    70.135 Euro

Ab 2003 sind  im Verwaltungshaushalt bereitzustellen:

- 3,0 MA der Vergütungsgruppe V c (vorbeh.der Eingr.)                                       =  107.841 Euro                                                   - 1,0 MA Leitung der Vergütungsgruppe IV b (vorbeh. der Eingr.)                        =    42.024 Euro

- Fortbildungskosten (1 % der Lohnkosten)                                                           =      1.500 Euro

                                                                                                                               =  151.365 Euro

2. Sachkosten

 

Im Jahr 2002 sind im Vermögenshaushalt bereitzustellen:

- Computerausstattung - Hardware (6 MA á 2.000 Euro)                                      =    12.000 Euro

- Software für 6 Arbeitsplätze (PROSOZ)                                                              =    12.000 Euro

- Möbel (6 Räume á 2.500 Euro)                                                                           =    15.000 Euro

                                                                                                                               =   39.000 Euro

Ab 2003 werden im Verwaltungshaushalt zur Auszahlung der Grundsicherung

notwendig:

ca. 400 Euro/Monat x 12 Mon. X 1200 Fälle                                                      = 5.760.000 Euro

abzüglich voraussichtlich eingesparter Sozialhilfe

ca. 360 Euro pro Monat x 12 Mon. x 316 Fälle                                                  = 1.365.120 Euro

                             voraussichtlicher Mehrbedarf                                                = 4.394.880 Euro

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