Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0652
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung Grundsicherungsgesetz in der Stadtverwaltung Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.09.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.10.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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15.10.2002
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Beschlussvorschlag
1.
Die Durchführung der vom Bund übertragenen Aufgaben nach dem Grundsicherungsgesetz werden als
unbefristete zusätzliche Aufgabe dem Bereich Soziales zugeordnet.
2.
Die Arbeitsgruppe Grundsicherung mit 5 Mitarbeitern und einem AG-Leiter wird ab
01.07.2002 schrittweise eingerichtet, wofür insgesamt 6 Stellen, davon 4 neue
Stellen, zu schaffen sind.
3.
Per 30.06.2003 sowie per 31.12.2003 sind durch die Verwaltung aussagefähige
Statistiken vorzulegen, um gegebenenfalls die Personal- und
materiell-technische Ausstattung
dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die durch die Übertragung der neuen Aufgabe
entstandenen zusätzlichen Kosten der Stadt einen Erstattungsanspruch beim Land
Brandenburg anzumelden.
5. Die
erforderlichen Haushaltsmittel zur Auszahlung der Grundsicherung sind ab 2003
einzustellen.
Erläuterung
Die
Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl.
TI Nr. 31/2001) in Artikel 12 das „Gesetz über eine bedarfsorientierte
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)" erlassen. Dieser
Artikel 12 tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
In § 4
des o. g. Gesetzes werden als Träger der Grundsicherung die Kreise bzw.
kreisfreien Städte für zuständig erklärt, in deren Bereich der
Antragsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Da die
Antragsberechtigten zur bedarfsorientierten Grundsicherung den Regelsatz nach
dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zuzüglich 15 % erhalten, ist die Zuordnung
der Aufgabe in den FB Jugend, Soziales und Wohnen, Bereich Soziales, sinnvoll.
Die mit
der Durchführung dieses Gesetzes verbundenen Aufgaben führen auf jeden Fall zu
Mehrbelastungen bei der Stadt. Dagegen wird es für das Land Einsparungseffekte
geben. Bisher regelt das BSHG, dass Personen, die in Einrichtungen
untergebracht sind, Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen als Bestandteil
der Hilfe zur Pflege oder der Eingliederungshilfe für Behinderte erhalten.
Diese Leistungen werden dem Sozialhilfeträger auf der Grundlage der Regelungen
im Ausführungsgesetz zum BSHG bisher vom Land zu 100 % erstattet. Ab dem
01.01.2003 wird sich dieser Erstattungsbetrag um den Betrag der
bedarfsorientierten Grundsicherungsleistung zu Lasten der Stadt vermindern.
Im Bereich
Soziales sind z. Z. ca. 1000 Personen (ca. 700 Personen über 65 Jahre sowie 300
dauerhaft erwerbsunfähige Personen) anhängig, die zum Kreis der
Anspruchsberechtigten für die Grundsicherung gehören werden. Weiterhin wird mit
einer Dunkelziffer von ca. 200
Personen gerechnet (andere Städte, wie z. B. Cottbus, rechnen mit
einer Dunkelziffer von bis zu 50 %), die ebenfalls anspruchsberechtigt
sind, aber bisher aus Sorge, dass Angehörige zum Unterhalt verpflichtet werden,
nicht im Bereich Soziales vorstellig wurden. Das Grundsicherungsgesetz sieht
hier eine Einkommensgrenze bei der Unterhaltsverpflichtung von bis zu 100.000
Euro pro Jahr vor.
Allgemein
wird im Land Brandenburg derzeit von der Bearbeitung von ca. 200 Fällen pro
Sachbearbeiter ausgegangen.
Bei 1200
Fällen für die Stadt Potsdam entsteht ein Personalbedarf von 5 Sachbearbeitern,
die zu einer Arbeitsgruppe
zusammengefasst werden plus Arbeitsgruppenleiter. Bei diesen Überlegungen noch nicht berücksichtigt sind
Antragsteller, die zwar dem Grunde nach zum anspruchsberechtigten Personenkreis
zählen, jedoch auf Grund ihrer Einkommenssituation keinen Anspruch auf die
Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz haben und deren Anträge deshalb im
Ergebnis der Bearbeitung abgelehnt werden müssen. Auch ist damit zu rechnen,
dass die inneren Verrechnungen innerhalb des Bereiches Soziales ansteigen
werden. Diese zusätzlichen Belastungen können derzeit ebenfalls noch nicht
beziffert werden.
Die
Bildung einer eigenen Arbeitsgruppe und damit strikte organisatorische Trennung
wird für notwendig erachtet, um für die Kostenerstattung durch Land oder Bund
die Kosten transparent darzustellen und damit einen entsprechenden Nachweis zu haben.
Mit dem
vorhandenen Personal ist die neue zusätzliche Aufgabe nicht abzusichern.
Überlegungen, dass mit der Grundsicherung Arbeitskräfte im Bereich Soziales
freigesetzt werden, müssen ebenfalls sehr vorsichtig betrachtet werden. Mit der
Grundsicherung wird nur der normale Lebensunterhalt gesichert, jeglicher
Mehrbedarf, der gerade bei dieser Zielgruppe (Personen über 65 Jahre sowie
dauerhaft erwerbsunfähige über 18 Jahre) notwendig ist, ist nicht
berücksichtigt. Das bedeutet, dass es in den überwiegenden Fällen zu
Parallelzahlungen (Grundsicherung und ergänzende Sozialhilfe) kommen wird.
Schätzungsweise
70 % bzw. derzeit 700 Personen des betreffenden Personenkreises erhalten neben
den HzL-Leistungen auch HbL-Leistungen, d.h., es wird höchstens eine Entlastung
um ca. 300 Personen = 2,0 Sachbearbeiter im Bereich Soziales erfolgen.
Damit
verbleibt ein personeller Mehrbedarf von 4,0 Stellen.
Mittels
einer aussagefähigen Statistik für das Jahr 2003 muss der tatsächliche Bedarf
für die Folgezeit festgestellt werden.
Da
die Rentenversicherungsträger ab Herbst zusammen mit dem Rentenbescheid die
Anträge auf Gewährung von Grundsicherung versenden werden, ist damit zu
rechnen, dass noch im Jahr 2002 die ersten Anträge auf Grundsicherung eingehen
werden.
Aus
diesem Grunde und weil das Personal für die Aufgabe bis 01.01.2003 geschult
werden muss, ist der Aufbau der Arbeitsgruppe ab sofort notwendig.
Zu
diesem Zeitpunkt sind auch die materiell-technischen Voraussetzungen zu
schaffen, d. h.
-
die Bereitstellung der notwendigen Anzahl der Räume (pro Mitarbeiter ein Raum)
-
Ausstattung der Räume mit PC-Technik, Möbel und der sonstigen üblichen
Büroausstattung
Eine
Erstattung für die mit der Bearbeitung und der materiell-technischen
Ausstattung verbundenen Kosten für diese zusätzlichen Aufgabe der Kommune ist
bisher weder vom Bund noch vom Land vorgesehen. Der Anspruch ist jedoch
anzumelden.
Ebenfalls
bisher nicht geklärt ist, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise
(pauschal oder Erstattung entsprechend tatsächlich eingesetzter Mittel) den
Kreisen und kreisfreien Städten die Mittel für die Auszahlung der
Grundsicherung zur Verfügung gestellt werden. Vorsorglich ist deshalb der
Betrag von 5.760.000 Euro in den Haushalt 2003 einzustellen. Demgegenüber
werden Einsparungen in der Sozialhilfe in Höhe von ca. 1.365.120 Euro erwartet,
so dass ein Mehrbedarf in Höhe von
4.394.880 Euro entsteht.
Es
wird nur die Einsparung für ca. 316 Fälle erwartet, für die z.Z. tatsächlich
nach dem BSHG „Hilfe zum Lebensunterhalt" gewährt wird. Da das
Grundsicherungsgesetz jedoch eine rentenähnliche Leistung ist, erhalten -neu-
auch alle Anspruchsberechtigten in den Heimen die Grundsicherung, für die der
überörtliche Träger zuständig ist. Die Grundsicherung wird jedoch als Einkommen
angerechnet, so dass die Mittel über uns wieder an den überörtlichen Träger
abzuführen sind. Eine Entlastung der Sozialhilfe entsteht somit nicht.
Fazit finanzielle Auswirkungen
1.
Personalkosten
Im Jahr 2002
sind im Verwaltungshaushalt bereitzustellen:
- 2,0 MA
der Vergütungsgruppe V c (vorbehaltlich der Eingruppierung)
ab 01.08.02
= 29.085 Euro
- 1,0 MA
der Vergütungsgruppe V c (vorbehaltlich der Eingruppierung)
ab 01.07.02
= 17.450 Euro
- 1,0 MA
Leitung der Vergütungsgruppe IV b (vorbehaltlich der Ein-
gruppierung) ab 01.07.02
= 20.400 Euro
-
Fortbildungskosten (6 MA á 500 Euro)
= 3.000 Euro
-
Büromaterial (Locher, Hefter, Schreibmaterial etc. f. 6 MA)
= 200 Euro
= 70.135 Euro
Ab 2003
sind im Verwaltungshaushalt bereitzustellen:
- 3,0
MA der Vergütungsgruppe V c (vorbeh.der Eingr.)
= 107.841 Euro
-
1,0 MA Leitung der Vergütungsgruppe IV b (vorbeh. der Eingr.)
= 42.024 Euro
-
Fortbildungskosten (1 % der Lohnkosten)
=
1.500 Euro
= 151.365 Euro
2.
Sachkosten
Im Jahr 2002
sind im Vermögenshaushalt bereitzustellen:
-
Computerausstattung - Hardware (6 MA á 2.000 Euro) = 12.000 Euro
- Software
für 6 Arbeitsplätze (PROSOZ)
= 12.000 Euro
- Möbel (6 Räume á 2.500 Euro)
= 15.000 Euro
= 39.000 Euro
Ab 2003
werden im Verwaltungshaushalt zur Auszahlung der Grundsicherung
notwendig:
ca. 400
Euro/Monat x 12 Mon. X 1200 Fälle
= 5.760.000 Euro
abzüglich
voraussichtlich eingesparter Sozialhilfe
ca. 360 Euro pro Monat x 12 Mon. x 316 Fälle
=
1.365.120 Euro
voraussichtlicher
Mehrbedarf
= 4.394.880 Euro