Beschlussvorlage - 02/SVV/0713

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Beschlussvorschlag

 

Der Flächennutzungsplan ist im Bereich des „Entwicklungsbereiches Babelsberg" gemäß §2 Abs. 1 i.V.m.  §2 Abs. 4  BauGB zu ändern,

diese 12. Änderung des Flächennutzungsplanes  „Entwicklungsbereich Babelsberg" ist gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Erläuterung

Den Mitgliedern der beteilgten Fachausschüsse liegt als Bestandteil der Originalvorlage die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsbereich Babelsberg" vor ( 5 Blätter).

 

Kurzeinführung

 

Auf Grund der Konkretisierung der Planung im Entwicklungsbereich Babelsberg und seiner Umgebung ist  die Aktualisierung des Flächennutzungsplanes erforderlich geworden. Im o.g. Bereich wurde eine Reihe von  Bebauungsplänen erstellt bzw. sind in Bearbeitung.

 

Die städtebauliche Rahmenplanung für den Entwicklungsbereich Babelsberg wurde als informelle Planung zur Präzisierung der Entwicklungsziele und als Grundlage zur Erarbeitung von Bebauungsplänen durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.10.01 beschlossen.

 

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes, welche in Form der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsbereich Babelsberg" für den Beschluss zur Auslegung vorliegt.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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