Antrag - 16/SVV/0218

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten, das verbindliche Standards für die Gewaltprävention in Gemeinschaftsunterkünften formuliert.

 

Zur Mitarbeit sollen neben den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, erfahrenen Fachkräften des Kinderschutzes und den Betreiber*innen von Gemeinschaftsunterkünften auch das Autonome Frauenzentrum, Frauenverbände, Kinderschutzorganisationen, Stadtjugendring, Migrantenbeirat und Flüchtlingsorganisationen eingeladen werden.

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Erläuterung

 

Begründung:

 

In den letzten Jahren ist die Sensibilität für Kinderschutzfragen bundesweit deutlich gestiegen.

Nicht nur Kommunen, sondern auch Sportvereine und Jugendeinrichtungen haben Kinderschutzkonzepte erarbeitet. Für Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige und bauliche Voraussetzungen wurden Mindeststandards formuliert, um Kinder und Jugendliche vor physischer und psychischer Gewalt zu schützen.

 

Parallel dazu ist in den letzten drei Jahren die Zahl der Flüchtlinge deutlich gestiegen. Unter ihnen befindet sich ein wachsender Anteil von Frauen, Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Menschen. Viele dieser Flüchtlinge leben längere Zeit in Übergangs- und Gemeinschaftsunterkünften.

 

Wohlfahrtsverbände und soziale Träger weisen immer wieder darauf hin, dass es bislang nur unzureichende Schutzvorschriftenr die Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften gibt. Gewaltprävention und Kinderschutz werden weitgehend auf die beauftragten Träger der Einrichtungen delegiert.

 

Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir erreichen, dass die Kommune Potsdam die in der Kommune vorhandenen fachlichen Kompetenzen bündelt und das Thema schnell aufgreift.

Wir brauchen fachlichen Austausch, eine tiefgreifende Sensibilisierung und klare Rahmenbedingungenr einen besseren Kinder- und Gewaltschutz in Gemeinschaftsunterkünften.

 

 

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