Beschlussvorlage - 16/SVV/0283

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Weiterführung der Sanierung des Straßenzuges Neuendorfer Straße/Zum Kirchsteigfeld im 3. Bauabschnitt zwischen Galileistraße und Zum Kirchsteigfeld, als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006 (Straßenbaubeitragssatzung)

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen plant die Weiterführung der Sanierung des Straßenzuges Neuendorfer Straße/Zum Kirchsteigfeld gemäß Beschluss 13/SVV/0621.

 

Der Ausbau ist seitens des Straßenbaulastträgers, der für die Unterhaltung und Verkehrssicherheit der Verkehrsanlagen zuständig ist, unabdingbar und wird durch das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) begründet.

Entsprechend BbgStrG § 10, Abs. 1, ist die Straßenbaubehörde als Sonderordnungsbehörde verpflichtet, dass die Herstellung und die Unterhaltung der Straßen den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen. Dabei sind die technischen Baubestimmungen und die anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik zu beachten.

 

Die vorhandene Fahrbahn ist nahezu vollständig zerstört. Die in Teilabschnitten im Mittel 25 cm dicke Betonkonstruktion weist tiefe Risse, Kantenabbrüche und Aufbrüche auf. Die vorhandenen Asphaltoberbauten sind zwischen 7 und 10 cm dick und damit nicht dauerhaft tragfähig. In Teilbereichen wurde vor einigen Jahren zwar die Deckschicht erneuert, jedoch sind bereits jetzt wieder Aufbrüche und Schadstellen erkennbar. Andere Gefahrenabwehr- und Instandsetzungsvarianten schließen sich bei diesem flächigen Schadensbild aus. Wenn diese Sanierung nicht durchgeführt wird, müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit Teilabschnitte gesperrt werden.

 

Im Jahr 2014 wurde der 1. Bauabschnitt der Sanierung zwischen Großbeerenstraße und Galileistraße  umgesetzt. Der 2. Bauabschnitt zwischen L 40 und dem Knoten Konrad-Wolf-Allee/Sternstraße/Ricarda-Huch-Straße wurde im Jahr 2015/2016 gebaut. Die Anlieger werden an den angefallenen Kosten  entsprechend Kommunalabgabengesetz (KAG) beteiligt.

 

Im Jahr 2016 soll die Sanierung im 3. und letzten Bauabschnitt fortgeführt werden. Für diesen 3. Bauabschnitt der Neuendorfer Straße ab Knoten Galileistraße bis zur L 40 Rampe Süd wurden die Anlieger entsprechend KAG angehört. Grundlage für die Ermittlung der Straßenausbaubeiträge entsprechend der  gültigen „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006“ war die Kostenermittlung vom 15.02.2016. 

 

Anhörung Bauabschnitt 3

Neuendorfer Straße ab Galileistraße bis L 40 Rampe Sü

 

r den Bauabschnitt 3 wurden mit Schreiben vom 24.03.2016 insgesamt 35 Anlieger (Grundstückseigentümer) über die geplante straßenbauliche Maßnahme informiert und gebeten, sich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens gegen oder für die geplante Baumaßnahme schriftlich auszusprechen. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Nichtäerung als Zustimmung gewertet wird.

Es handelt sich in diesem Bauabschnitt um 57 % anliegende Grundstücke mit Wohnbebauung und um 43 % anliegende Grundstücke mit gewerblicher Nutzung. Keine anliegenden Grundstücke sind städtisches Eigentum.

 

 

 

Im Ergebnis der Anhörung sprach sich eine Mehrheit gegen das Projekt aus.

 

Stützend auf den Beschluss 13/SVV/0621 ist damit eine Beschlussfassung zur Erhebung von Beiträgen für dieses Bauvorhaben notwendig.

 

Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen, an der Notwendigkeit der Sanierung der Verkehrsanlage fest.

 

Ein weiterer Aufschub kann nicht gewährt werden. 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausbaukosten (inkl. Planung) für den 3. Bauabschnitt betragen nach der Kostenberechnung im Zuge der Ausführungsplanung  899 T€. Die Ausführung des 3. Bauabschnittes soll im III. und IV. Quartal 2016 erfolgen.

 

Die Finanzierung erfolgt über das Unterprodukt 5410003 aus dem laufenden Aufwand im Haushaltsjahr 2016.

 

Die KAG-Beiträge werden auf der Grundlage o.g. Kostenberechnung ermittelt. Die Erhebung der Beiträge soll je Teilabschnitt nach Fertigstellung 2017 ff erfolgen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...