Beschlussvorlage - 02/SVV/0794
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2002
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04.12.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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21.11.2002
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Erläuterung
1. Die
Gebühren für die Abfallentsorgung müssen entsprechend des
Kommunalabgabengesetzes
kostendeckend
kalkuliert werden.
Die
sich hieraus ergebenden Veränderungen der Gebührensätze machte eine
Überarbeitung der Abfallgebührensatzung in Bezug auf die Höhe für das Jahr 2003
erforderlich. Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2003 ergibt
sich eine Gebührenerhöhung in Höhe von ca. 7 % für Haushalte und eine
Gebührenverringerung in Höhe von ca. 2 % für Gewerbe-betriebe. In der
Gebührenkalkulation für das Jahr 2003 wurde eine Überdeckung aus 2001 in Höhe
von 417.091,74 EUR berücksichtigt. Die notwendige Erhöhung der Gebühren für das
Jahr 2003 ist insbesondere auf eine Erhöhung der Kosten für Fremdleistungen
zurückzuführen.
Beispiel
1:
4-Personenhaushalt
mit 80 l – Tonne und wöchentlicher Leerung
Jahr
2002 Jahr
2003
Grundgebühr 88,04
EUR 96,84
EUR
Mengengebühr
62,09 EUR
64,38 EUR
Jahresgebühr
150,13 EUR
161,22 EUR
Gebührenerhöhung
um ca. 7 %
Beispiel
2:
Gewerbe
mit 10 EGW mit 80 l – Tonne und wöchentlicher Leerung
Jahr
2002 Jahr
2003
Grundgebühr
126,20 EUR
120,30 EUR
Mengengebühr
62,09 EUR
64,38 EUR
Jahresgebühr
188,29 EUR
184,68 EUR
Gebührenverringerung
um ca. 2 %
1. Mit
der Änderung der Abfallgebührensatzung werden neben der Anpassung der aktuellen
Rechtsgrundlagen zugleich kleinere redaktionelle Änderungen des Satzungstextes
vorgenom-men, die dem besseren Verständnis und der gerechteren Umsetzung
dienen.
§
5 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
Befinden
sich auf einem Grundstück mehrere Unternehmen bzw. Einrichtungen, so sind die
o.g. Informationen jeweils getrennt anzugeben.
Anhang
– Bemessungsgrundlage für die Einwohnergleichwerte
Für
öffentliche Einrichtungen, Gewerbe, Industrie, Handwerk, Geldinstitute,
Versicherungen, Verbände sowie Handelsvertreter und Freiberufliche,
Imbissstände, Gaststätten, ortsansässige Baubetriebe sowie nachfolgend nicht
erfasste Einrichtungen gilt:
je auf
dem Grundstück Beschäftigter 1,0 EGW
Fazit finanzielle Auswirkungen
Vermerk
des
Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service
1.
Mitgezeichnet wird durch den Unterzeichner für den formell-rechtlichen Teil der
Beschlussvorlage.
2.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist auf die beiliegende Abfallgebührenkalkulation
(Anlage 1) 2003 und auf die Begründung der Beschlussvorlage zu verweisen.