Beschlussvorlage - 02/SVV/0794

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren über die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.

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Erläuterung

1.   Die Gebühren für die Abfallentsorgung müssen entsprechend des Kommunalabgabengesetzes

kostendeckend kalkuliert werden.

Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Gebührensätze machte eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung in Bezug auf die Höhe für das Jahr 2003 erforderlich. Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2003 ergibt sich eine Gebührenerhöhung in Höhe von ca. 7 % für Haushalte und eine Gebührenverringerung in Höhe von ca. 2 % für Gewerbe-betriebe. In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2003 wurde eine Überdeckung aus 2001 in Höhe von 417.091,74 EUR berücksichtigt. Die notwendige Erhöhung der Gebühren für das Jahr 2003 ist insbesondere auf eine Erhöhung der Kosten für Fremdleistungen zurückzuführen.

 

Beispiel 1:                                          

4-Personenhaushalt mit 80 l – Tonne und wöchentlicher Leerung    

 

                                                                        Jahr 2002                                        Jahr 2003   

Grundgebühr                                                   88,04 EUR                                        96,84 EUR   

Mengengebühr                                                62,09 EUR                                          64,38 EUR     

Jahresgebühr                                            150,13 EUR                                      161,22 EUR   

 

Gebührenerhöhung um ca. 7 %

 

 

Beispiel 2:                                          

Gewerbe mit 10 EGW mit 80 l – Tonne und wöchentlicher Leerung    

 

                                                                        Jahr 2002                                        Jahr 2003   

Grundgebühr                                                126,20 EUR                                     120,30 EUR   

Mengengebühr                                               62,09 EUR                                         64,38 EUR     

Jahresgebühr                                            188,29 EUR                                     184,68 EUR   

 

Gebührenverringerung um ca. 2 %

 

 

 

1.   Mit der Änderung der Abfallgebührensatzung werden neben der Anpassung der aktuellen Rechtsgrundlagen zugleich kleinere redaktionelle Änderungen des Satzungstextes vorgenom-men, die dem besseren Verständnis und der gerechteren Umsetzung dienen.

 

§ 5 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Unternehmen bzw. Einrichtungen, so sind die o.g. Informationen jeweils getrennt anzugeben.

 

Anhang – Bemessungsgrundlage für die Einwohnergleichwerte

Für öffentliche Einrichtungen, Gewerbe, Industrie, Handwerk, Geldinstitute, Versicherungen, Verbände sowie Handelsvertreter und Freiberufliche, Imbissstände, Gaststätten, ortsansässige Baubetriebe sowie nachfolgend nicht erfasste Einrichtungen gilt:

 

je auf dem Grundstück Beschäftigter 1,0   EGW

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Vermerk

des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service

 

1. Mitgezeichnet wird durch den Unterzeichner für den formell-rechtlichen Teil der Beschlussvorlage.

 

2. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist auf die beiliegende Abfallgebührenkalkulation (Anlage 1) 2003 und auf die Begründung der Beschlussvorlage zu verweisen.

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