Antrag - 16/SVV/0387

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ab dem 01.08.2016 wird für das auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erlegte Schwarzwild der Altersklassen 0 und 1 der eingereichte Wildursprungsschein als Antrag auf Gebühren- und Auslagenbefreiung von der Trichinenuntersuchungsgebühr gewertet.

 

Diesem Antrag ist pauschal stattzugegeben.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in den Wildschweinbeständen in Osteuropa (Polen und Baltikum) immer weiter aus. Die Infektion führt sowohl bei Hausschweinen als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung und ist fast immer tödlich.

Eine Einschleppung nach Deutschland hätte schwere Folgen für die Gesundheit unserer Wild-und Hausschweinbestände und die landwirtschaftliche Produktion.

 

Im ländlichen Bereich der LHP haben wir eine hohe Schwarzwilddichte.

Dementsprechend ist im Falle des Ausbrechens der ASP mit einer relativ schnellen Masseninfektion unter dem Schwarzwildbeständen und seinen Folgen zu rechnen.

Seitens der Veterinärbehörde wird zur Reduzierung einer schnellen Masseninfektion eine Minimierung der Schwarzwild-population empfohlen.

Da dies nicht über den Anordnungsweg zu realisieren ist, sollten die Jägerinnen und Jäger durch einen gezielten Gebührenerlass bei der Trichinenuntersuchung finanziell unterstützt werden, um eine Bestandsreduzierung zu erreichen.

 

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