Beschlussvorlage - 01/SVV/0334
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Aufhebung der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 Hotel Humboldtbrücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- IV.1.61.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.05.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2001
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1. Über die zur Aufhebung der Satzung
über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr.
6 "Hotel Humboldtbrücke" abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange wird gemäß anliegenden Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (Anlage
1,1a, 1b) entschieden.
2. Die Satzung über die Aufhebung der
Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 6
"Hotel Humboldtbrücke" wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung
beschlossen, der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt (Anlage 2).
Erläuterung
Begründung
zur
Satzung über die Aufhebung der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
(Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr.6 "Hotel Humboldtbrücke"
1.
Planungsgegenstand
1.1 Veranlassung
des Aufhebungsverfahrens
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 04.10.2000 beschlossen,
ein Verfahren zur Aufhebung der Satzung über den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr.6 "Hotel
Humboldtbrücke" durchzuführen
(DS 00/0389), da der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der im
dazugehörigen Durchführungsvertrag geregelten Realisierungsfristen durchgeführt
worden ist.
Vorhabenträger
ist die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Humboldtbrücke Potsdam- Ost mbH.
1.2 Plangebiet
Das
Plangebiet liegt westlich der Nuthestraße und nördlich des Humboldtrings. Im
Süden wird es von Teilen des Wohngebietes "Zentrum Ost" begrenzt, im
Norden von der Havelniederung.
Das
Plangebiet besteht aus den Flurstücken 55/5 und 55/18 teilweise und dem
Flurstück 55/17 in Flur 4 der Gemarkung Potsdam sowie den Flurstücken 10/6,
10/7, 11/2 teilweise und dem Flurstück 11/1 in Flur 19 der Gemarkung Babelsberg. Mit
Kaufvertrag vom 08. Juni 1994 sind die Flächen von der Stadt Potsdam in das
Eigentum des Vorhabenträgers übergeben worden.
Über
das Vermögen der Grundstücksgesellschaft Projekt Humboldtbrücke Potsdam- Ost
mbH ist mit Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 21.06.2000 das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gemäß insolvenzgerichtlichem Beschluss ist
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Helmut Schmitz, Krefeld, als Insolvenzverwalter
ernannt worden.
1.3 Planerische
Ausgangssituation
Der
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.6 "Hotel Humboldtbrücke", der am
07. September 1994 von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen
worden und mit Verfügung des Landesamtes für Bauen, Bautechnik und Wohnen vom
06. April 1995 genehmigt worden ist, erlangte nach Bekanntmachung im Amtsblatt
der Stadt Potsdam am 20.April 1995 Rechtskraft.
Der
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.6 besteht aus den Teilen A - Vorhabenplan -
und B - Erschließungsplan. Gegenstand des Vorhaben- und Erschließungsplans ist
ein Hotel-, Büro- und Verwaltungsgebäude.
Zwischen
dem Vorhabenträger und der Stadt Potsdam wurde am 06. September 1994 ein
Durchführungsvertrag zum Vorhaben-
und Erschließungsplan Nr.6 "Hotel Humboldtbrücke" abgeschlossen. In §
3 Absatz 5 dieses Durchführungsvertrags ist geregelt, dass der Vorhabenträger
sich verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der
Baugenehmigung mit der Realisierung zu beginnen und die Bebauung innerhalb von
drei Jahren nach Bestandskraft der jeweiligen Baugenehmigungen abzuschließen.
Gemäß § 3 Absatz 6 des Durchführungsvertrags ist dem Vorhabenträger bekannt,
dass die Stadt die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan aufheben
soll, wenn die Baumaßnahme nicht innerhalb dieser Fristen durchgeführt ist und
dies vom Vorhabenträger zu vertreten ist.
Die
in § 3 Absatz 5 des Durchführungsvertrags
geregelten Fristen zur Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans sind
abgelaufen. Eine Realisierung der Baumaßnahme ist nicht erfolgt.
1.4 Gesetzliche
Voraussetzungen für die Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Gemäß
§ 12 Absatz 6 des BauGB soll die Satzung über den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) aufgehoben werden, weil die
Realisierung des Vorhaben- und Erschließungsplans nicht innerhalb der im
dazugehörigen Durchführungsvertrag geregelten Fristen erfolgt ist. Konkrete
Alternativen zu einer Aufhebung der Satzung sind insbesondere auch durch den
Insolvenzverwalter im Rahmen des Aufhebungsverfahrens nicht benannt worden. So
wurde auch ein neues Bebauungskonzept durch den Insolvenzverwalter bislang
nicht vorgelegt.
Bei
der Aufhebung wird das Verfahren nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)
angewendet. Die Bürgerbeteiligung ist dabei durch öffentliche Auslegung der
aufzuhebenden Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und
Erschließungsplan) Nr.6 "Hotel Humboldtbrücke" erfolgt, den berührten
Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb
angemessener Frist gegeben worden.
2.
Planinhalt
Mit
der Aufhebung der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben-
und Erschließungsplan) Nr.6 "Hotel Humboldtbrücke" wird das
Grundstück planungsrechtlich nach § 35 BauGB als dem baulichen Außenbereich
zugehörig zu beurteilen sein. Es ist nicht Bestandteil des per Satzung beschlossenen
Entwicklungsbereichs "Nuthestraße". Der wirksame Teil-
Flächennutzungsplan stellt für diese Fläche ein Allgemeines Wohngebiet mit der
Dichtestufe 4 (höhere Dichte, GFZ 0,8 bis 1,2) sowie im Randbereich zur
Nuthestraße eine Grünfläche dar. Für die Realisierung dieser Nutzung ist ein
Bauleitplanverfahren erforderlich.
3.
Auswirkungen aus der Aufhebung der Satzung über den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan)
3.1 Städtebauliche
Auswirkungen
Aufgrund
der derzeitigen eigentumsrechtlichen Situation kann nicht ausgeschlossen
werden, dass mit Aufhebung der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
(Vorhaben- und Erschließungsplan) vorübergehend eine städtebaulichen Brache
entstehen kann. Die besondere Lage des Grundstücks im Verknüpfungsbereich
Nuthestraße/Zentrum Ost und seine städtebauliche Funktion im Eingangsbereich
zur Potsdamer Innenstadt legen daher nahe, die Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens zu prüfen. Seitens des Insolvenzverwalters sind konkrete
Bebauungs- oder Nutzungsvorstellungen bislang noch nicht vorgelegt worden.
Mit
der Aufhebung der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben-
und Erschließungsplan) Nr.6 "Hotel Humboldtbrücke" soll auch die
notwendige planungsrechtliche Klarheit hergestellt werden.
3.2 Auswirkungen
auf den kommunalen Haushalt
Gemäß
§ 12 Absatz 6 des BauGB können im Hinblick auf das Planungsschadensrecht
Ansprüche des Vorhabenträgers aus der Aufhebung der Satzung über den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr.6
"Hotel Humboldtbrücke" gegen die Stadt Potsdam nicht geltend gemacht
werden.
Mit
der Aufhebung der Satzung verbleibt jedoch im Hinblick auf eine mögliche
Rückabwicklung des Kaufvertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt ein
fiskalisches Risiko, dessen Umfang gegenwärtig nicht konkret einschätzbar ist.
Die Stadtverordnetenversammlung hat jedoch in ihrer Entscheidung über die
Durchführung des Verfahrens zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben-
und Erschließungsplans) dieses Risiko in Kauf genommen.
4.
Verfahren und Abwägung
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, zur
Aufhebung der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und
Erschließungsplan) ihre Anregungen vorzubringen. Die öffentliche Auslegung der
aufzuhebenden Satzung wurde im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr.
14 vom 26. Oktober 2000 und im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr.
15 vom 30. November 2000 ortsüblich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung
der aufzuhebenden Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben-
und Erschließungsplan) ist in der Zeit vom 06. November bis 20. Dezember 2000
erfolgt.
Anregungen
von Bürgern zur Aufhebung der Satzung sind während der öffentlichen Auslegung
nicht vorgebracht worden.
Mit
Schreiben vom 10. November 2000 erfolgte die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung. Den von der Aufhebung der Satzung
über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan)
berührten Trägern öffentlicher Belange wurden die Planunterlagen (Vorhaben- und
Erschließungsplan nebst Begründung) mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 27.
November 2000 zugeleitet.
Die
beteiligten Träger öffentlicher Belange stimmten der Aufhebung zu.
Seitens
der Stadtverwaltung wird auf das Haushaltsrisiko bei einer möglichen
Rückabwicklung des Kaufvertrags im Falle der Aufhebung der Satzung verwiesen.
Dieses Risiko ist durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die
Durchführung des Verfahrens zur Aufhebung der Satzung bereits in Kauf genommen
worden. Neue Anhaltspunkte für eine andere Betrachtung dieses Sachverhaltes
sind auch im Verfahren nicht offenkundig geworden.
Unter
Hinweis auf das Haushaltsrisiko bei einer möglichen Rückabwicklung des
Kaufvertrags wird die Satzung zur
Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und
Erschließungsplans) der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorgelegt.