Beschlussvorlage - 16/SVV/0536

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs" ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs" ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 4 und 5).

 

  1. Den Städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlagen 6 und 7).

 

  1. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Nordwestseite Jungfernsee / Nördliche Parkanlage Villa Jacobs " (10/15) ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 8).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs" sowie parallel der Flächennutzungsplan-Änderung 146 "Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs" (10/15) herbeizuführen.

Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- und Verfahrenskosten

Für die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden können/sollen.

Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden (verbleibenden) Realisierungskosten wird vorläufig eingeschätzt mit:

 

Kostenposition             geschätzter Aufwand in €     betroffener Fachbereich

Herstellung desca. 128.250,0047

Uferweges

 

Für die Umsetzung der Planung stehen in der Investitionsplanung 2015-2019 keine Mittel zur Verfügung. Es ist vorgesehen, diese Maßnahme ab 2020 in die Investitionsplanung aufzunehmen.

 

Folgekosten

Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung erstrecken sich auf die Instandhaltung und Pflege des öffentlichen Uferweges Bebauungsplan.

 

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

Kostenposition                     geschätzter Aufwand in €           Finanzierung aus Produktkonto

Pflege des Uferwegesca. 1.047,60                                         5510000.5221100

 

Diese Aufwendungen werden voraussichtlich ab 2020 anfallen.

 

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Anlagen

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