Antrag - 16/SVV/0623

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

  1. Im Auswahlverfahren zur Suchtprävention ist in der Auswahlkommission zu benennen:

- mindestens ein(e) von der Fachbereichsleitung entsendete Vertreter/-in des Fachbereichs

- zwei vom Jugendhilfeausschuss gewählte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass der Jugendhilfeausschuss mindestens einmal im Jahr unter Hinzuziehung von geeigneten Vertreter/-innen des Fachbereichs Soziales und Gesundheit über die Entwicklungen im Bereich Suchtprävention für Kinder und Jugendliche informiert wird.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass der Bereich Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in künftigen Jugendhilfeplänen der Landeshauptstadt Potsdam ausreichend berücksichtigt wird. Die Ressourcen zur Suchtprävention sind im Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam auszuweisen.
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Erläuterung

Begründung:

 

Suchtprävention für Kinder und Jugendliche und deren Familien findet vorrangig im Feld der Kinder- und Jugendhilfe statt. Eine nachhaltige Information und Mitgestaltung des Jugendhilfeausschusses ist - sowohl was die Trägerauswahl, als auch was die Arbeit der künftigen Suchtpräventionsfachstellen betrifft - unbedingt geboten. Der Beschluss dient dazu, den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen an Information und Prävention sowie dem Schutzauftrag und der Kontrollfunktion des Jugendhilfeausschusses gegenüber Kindern und Jugendlichen in der Landeshauptstadt Potsdam und deren Familien gerecht zu werden. Der Jugendhilfeausschuss wird durch den Beschluss in die Lage gesetzt auch zukünftig kontrollieren zu können, ob die Belange von Kindern und Jugendlichen und deren Familien sowie der besondere Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen sichergestellt und wahrgenommen werden.

 

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