Antrag - 16/SVV/0621

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, die Stadtordnung so zu ändern, dass die in § 8 (1) geregelte Verpflichtung zur Beseitigung von Hundekot künftig nicht mehr für Blindenführhunde gilt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2016 eine entsprechende Satzungsänderung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

In vielen anderen Kommunen sind die Halter*innen von Blindenführhunden in den städtischen Satzungen von der Verpflichtung befreit, Hundekot selbst einzusammeln. Auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) hat in den historischen Parkanlagen eine sachgerechte Ausnahme für blinde Menschen getroffen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam stellt sich öffentlich als weltoffene und tolerante Stadt dar, in der die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger*innen am gesellschaftlichen Leben unterstützt und gefördert wird. Mit diesem Anspruch ist es unvereinbar, dass Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung blinden Menschen Ratschläge geben, wie sie den Kot ihreshrhundes in öffentlichen Grünflächen ertasten und beseitigen können.

 

Um ähnlichen Entgleisungen künftig von Vornherein die Grundlage zu entziehen, beantragen wir, die Verpflichtung zur Beseitigung von Hundekot für Blindenführhunde aus der Stadtordnung zu streichen.

Loading...