Antrag - 16/SVV/0668

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Nr. 140 „Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ ist vorläufig einzustellen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Mai 2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 140 mit folgender Festlegung gefasst

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" ist nach § 2 Abs. 1  aufzustellen (gemäß Anlage 2 bis 3), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8  Abs. 3 Bau GB zu ändern. Zuvor ist zu prüfen, wie die geplanten Eingriffe in die vorhandene Waldfläche minimiert werden können. Dazu ist eine Variantenabwägung im Zusammenhang mit der umweltfachlichen Untersuchung durchzuführen.

 

Inzwischen hat der Vorhabensträger den vorhandenen Waldbestand weitegehend geräumt (vgl. Antwort auf die Kleinen Anfragen Drucksachen Nr. 15/SVV/653). Das Ergebnis über die vorzunehmende Prüfung nach Nr. 1 des Aufstellungsbeschlusses liegt den Stadtverordneten nicht vor. Daher ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle so lange zu unterbrechen, bis die Auflagen nach Nr.1 des Aufstellungsbeschlusses erfüllt sind.

 

 

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