Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0698

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Ergebnis des unter Beteiligung des Landesbetriebes Straßenwesen geführten Prüfverfahrens ergibt sich die nachfolgende rechtliche Bewertung:

 

Die Nuthestraße zählt zu den wichtigsten innerstädtischen Verbindungsstraßen und ist darüber hinaus ein zentraler Autobahnzubringer mit hoher Verkehrsbedeutung. Auf ihr bündelt sich der über- und innerörtliche Verkehr. Entsprechend dieser besonderen verkehrlichen Aufgabe ist die Straße hinreichend ausgebaut.

 

Bei der Anordnung möglicher straßenverkehrsrechtlicher Beschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm gilt es in Ausübung der ermessensfehlerfreien Entscheidungskompetenz durch die Straßenverkehrsbehörde die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der hohen Verkehrsbedeutung der Nuthestraße, zu beachten.

 

Im konkreten Fall bildet die Straßenverkehrsordnung (StVO) i.V.m. den Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr 2007 und den dort benannten Lärmrichtwerten die entsprechende Rechtsgrundlage.

 

Die Lärmrichtwerte für eine gesundheitliche Gefährdung in Wohngebieten betragen hierbei 70dB(A) tags und 60 dB(A) nachts und verdichten bei Erreichen bzw. Überschreiten den Ermessensspielraum der Straßenverkehrsbehörden hin zur verkehrsrechtlichen Anordnung geschwindigkeitsbeschränkender Maßnahmen.

 

 

Folglich galt es im Rahmen des Prüfverfahrens die bestehende Lärmbelastung im Bereich des Wohngebietes Stern zu analysieren und zu bewerten. Hierzu wurden Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenwesen geführt, welcher auch für die Ermittlung der Verkehrsbelastungen auf der Nuthestraße, sowie für die notwendige Verkehrslärmberechnung zuständig ist.

 

Im Ergebnis dessen wurden der Straßenverkehrsbehörde eine schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2008, sowie eine Verkehrserhebung aus dem Jahre 2016 zur Verfügung gestellt.

 

Im Ergebnis der Untersuchung aus dem Jahr 2008 wurden Richtwertüberschreitungen bei einer täglichen Verkehrsbelastung von ca. 80.800 Kfz/24h und einem Lkw-Anteil von 3% tags und nachts  an einigen Gebäuden festgestellt.

 

r die betroffenen Anwohner in diesen Gebäuden wurden nach Aussagen des Landesbetriebes bereits passive Schallschutzmaßnahmen beim Ausbau der Nuthestraße durchgeführt.

 

In der weiteren Entwicklung erneuerte der Landesbetrieb den Fahrbahnbelag im Abschnitt des Wohngebietes Stern im Jahr 2015 und verbaute einen lärmmindernden Asphalt mit einem Korrekturwert von zunächst -2dB(A). Eine anschließende fachliche Überprüfung durch den Landesbetrieb ergab einen tatsächlichen Korrekturwert von -4dB(A).

 

Um weitere Aussagen bezüglich der Lärmentwicklung zu erhalten, wurde im Jahr 2016 eine weitere Verkehrserhebung durch den Landesbetrieb veranlasst. Die hierbei festgestellte Verkehrsbelastung, welche für die gegenständliche Entscheidung maßgeblich ist, lag bei 79.024 Kfz/24h und einem Lkw-Anteil von 4%. In den Nachtstunden von 23.00 Uhr - 5.00 Uhr sinkt die Verkehrsbelastung auf unter 500 Kfz/h mit einem Schwerlastanteil von max. 35 Fzg/h.

 

Nach fachlicher Einschätzung des Landesbetriebes besteht unter Berücksichtigung des derzeitigen Verkehrsaufkommens i.V.m. dem lärmmindernden Asphaltbelag keine Grundlage für die Anordnung von 60 km/h nachts. Ein Anspruch auf lärmreduzierende Geschwindigkeitsbeschränkungen ist derzeit nicht existent.

 

Nach zusammenfassender straßenverkehrsrechtlicher Prüfung und Bewertung dieses baulastseitigen Analyseergebnisses wird festgestellt, dass sich die Verkehrsbelastungen auf der Nuthestraße im Abschnitt des Wohngebietes Stern nicht signifikant geändert haben.

Die Verkehrsbelastungen in den Jahren 2008 und 2016 weisen keine wesentlichen Unterschiede auf und stellen sich sogar eher leicht rückläufig dar. Demgegenüber ist ein leichter Anstieg des täglichen Lkw-Verkehrs zu verzeichnen, welcher sich in den Nachtstunden lediglich mit 35 Fzg/h darstellt. Es ist festzustellen, dass trotz geringer Zunahme an Lkw-Verkehren die nächtlichen Lärmbelastungen aufgrund des Einbaus von lärmminderndem Asphalt kompensiert werden. Ein weiteres Minderungspotential aufgrund nächtlicher Geschwindigkeitsreduzierungen stellt sich als äerst gering dar.

Unter Berücksichtigung des Einbaus von lärmminderndem Asphalt und der zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen kann die schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2008 bestätigt werden.

 

Somit wird festgestellt, dass unter den genannten Voraussetzungen die Lärmrichtwerte der Lärmschutzrichtlinien-Straßenverkehr 2007 nicht erreicht bzw. überschritten werden.

 

 

r die hier gegenständliche ermessensfehlerfreie Entscheidung, insbesondere für die Nachtstunden, ist das aus einer etwaigen Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h erwachsene Minderungspotential an Lärmbelastungen zu gering und kann gegenüber der sehr hohen Verkehrsbedeutung der Nuthestraße nicht überwiegen.

Es werden im Rahmen einer Abwägung auf Grund des auch hier strikt zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsprinzips keine besonderen Umstände und Gründe sichtbar, worauf sich eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtlich begründen lässt. Ein Verdichten des Ermessensspielraumes der Straßenverkehrsbehörde bis hin zur verkehrsrechtlichen Anordnung liegt nicht vor.

 

Die Herabsetzung des nächtlichen Geschwindigkeitsniveaus von 80 km/h auf 60 km/h im Bereich des Wohngebietes Stern wäre deshalb unverhältnismäßig und erweist sich in Ermangelung einer Ermächtigungsgrundlage nach der StVO als derzeit unzulässig.

 

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Erläuterung

 

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