Beschlussvorlage - 16/SVV/0655

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Dritte Feuerwehrkostenänderungssatzung)

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Leistungen der Feuerwehr der Stadt Potsdam bilden derzeit die §§ 2 Abs. 1 und 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz-BbgBKG) i. V. m. der „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz  bei  Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Im Ergebnis der im Fachbereich Feuerwehr durchgeführten Kosten-/Leistungsrechnung wurde der neue Kostentarif zur Satzung erarbeitet.

 

Die Kosten ermitteln sich aus den Einsatzkräften und -mitteln, getrennt nach Personal, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einsatzzahlen der kostenpflichtigen Einsätze je Stunde.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Gemäß § 45 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) ist für Leistungen der Feuerwehr unter bestimmten Voraussetzungen Kostenersatz zu leisten. Die vorliegenden Kostensätze sollen den Teil der Kosten der Feuerwehr decken, für die entsprechend der im § 45 BbgBKG genannten Tatbestände Kostenersatz verlangt werden soll bzw. kann. Somit sind die Kosten für diese Einsätze nicht durch die Allgemeinheit zu tragen, sondern werden entsprechend dem Verursacherprinzip bzw. im Rahmen der Gefährdungshaftung ersetzt.

 

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Anlagen

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