Antrag - 16/SVV/0619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den Potsdam querenden BAB Abschnitten von Tempo 120 km/h auf Tempo 100 km/h und auf dem Teilabschnitt der Nuthestraße zwischen Wetzlarer Straße und Horstweg von 100 km/h auf 80 km/h zu erwirken.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Märzsitzung 2017 Bericht zu erstatten.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Zuge der Umesetzung des Potsdamer Klimaschutzkonzeptes, des Lärmaktionsplans sowie der Reduzierung der Luftschadtsoffbelastungen, kann hier eine begründete behördliche Anordnung im Einvernehmen mit dem Baulastträger (Landesbetrieb Straßenwesen) und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

 

Im Maßnahmenpaket zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele der LH P ist unter 3.1.3 „Maßnahmen aus dem Handlungsfeld Verkehr“ die Maßnahme M6-11 benannt: „Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf BAB-Abschnitten und der Nuthestraße“. Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Geschwindigkeitsbegrenzungen, verringern sich mit dieser Maßnahme, Lärm- und Luftschadstoffbelastungen auf den betreffenden Abschnitten.

 

Verweis: Gutachten Seite 135

 

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