Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0765

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) hat in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Potsdam den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Potsdam fortgeschrieben.

Im vorliegenden Luftreinhalteplan werden auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die weiteren Handlungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt Potsdam aufgezeigt. Dabei wurden bereits erarbeitete Maßnahmen städtischer Konzepte, insbesondere des Stadtentwicklungs­konzepts Verkehr, sowie die vorliegenden Empfehlungen zum ModellversuchZeppelinstraße (Beschluss 15/SVV/0620) aufgenommen.

 

Im Ergebnis sind weiterführende Maßnahmen dargestellt worden, mit welchen die Grenzwerte der Luftschadstoffbelastung in allen Straßen der Stadt künftig eingehalten werden können.

 

Zu den in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Potsdam liegenden
kurzfristigen Maßnahmen bzw. Sofortmaßnahmen gehören:

 

  • Reduzierung des Verkehrsaufkommens in der Zeppelinstraße durch Umgestaltung der Straßenraumaufteilung im Rahmen eines Verkehrsversuchs (vgl. DS 15/SVV/0620)
  • Geschwindigkeitsüberwachung
    (insbesondere in Straßen mit hoher Luftbelastung)
  • weitere Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
  • ergänzende Maßnahmen

(z.B. Information der Öffentlichkeit, Prüfung der Optimierung der umweltorientierten Verkehrssteuerung).

 

 

Zu den mittel- bis langfristigen Maßnahmen in Zuständigkeit der Landeshauptstadt gehören:

 

  • Umsetzung des Radverkehrskonzeptes
  • Ausbau von Radabstellmöglichkeiten
  • Verlängerung Busspur zwischen Geltow und Potsdam (vgl. DS 15/SVV/0620)
  • Umsetzung P+R-Konzept
  • Weiterentwicklung der ÖPNV-Beschleunigung
  • Herstellung der Tram-Verlängerung zum Campus Jungfernsee
  • Evaluation der Luftschadstoffsituation Zeppelinstraße und Breite Straße
  • Definition von Umweltstandards bei öffentlichen Ausschreibungen
  • rderung des Carsharings
  • Maßnahmenerarbeitung zur stärkeren Nutzung der Landstromversorgung von Fahrgastschiffen im Potsdamer Hafen
  • Planung und Bau einer Abfahrtsrampe von der Nuthestraße zur Friedrich-Engels-Straße
    (vgl. StEK Verkehr)
  • weitere Optimierung der LKW-Führung und LKW-Logistik

 

Ergänzend sind eine Reihe kontinuierlicher gesamtstädtischer Maßnahmen aufgeführt, die permanent zur Verbesserung der Schadstoffsituation beitragen. Dazu gehören z.B. die Erneuerung der städtischen ÖPNV-Flotte und die Weiterentwicklung der umweltorientierten Verkehrssteuerung.

 

Insgesamt ist festzuhalten, dass die wesentlichen Maßnahmen, insbes. der Modellversuch Zeppelinstraße, bereits Gegenstand vorhandener Konzepte oder Planungen sind. Sonstige begleitende Maßnahmen können im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns umgesetzt werden.

 

r die Maßnahmen des Luftreinhalteplans im Straßenverkehr sieht das Bundes-Immissionsschutz­gesetz vor, dass diese im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrs­behörden festzulegen sind (§ 47 Abs. 4 BImSchG). Daher wurde die Landeshauptstadt Potsdam seitens des MLUL gebeten, den Plan durch Erklärung ihres Einvernehmens anzunehmen.

Die Erteilung des Einvernehmens korrespondiert mit der Verpflichtung „der zuständige Träger öffent­licher Verwaltung“ hat nach § 47 Abs. 6 BImSchG die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen „durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen … durchzusetzen“. In Bezug auf die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden liegt gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) diese Zuständigkeit beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam; in vergleichbarer Weise trifft dies auch für die Verantwortlichkeit für die Straßenbaulast zu.

 

Seitens der Stadtverwaltung Potsdam ist vorgesehen, das Einvernehmen zu erteilen. Der behördliche Entscheidungsprozess zu den Maßnahmen im Einzelnen wird damit nicht vorweggenommen.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Luftreinhalteplan hat keine eigenen finanziellen Auswirkungen, da die enthaltenen Maßnahmen, bei denen die Umsetzung in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Potsdam liegt, bereits Gegenstand vorhandener Konzepte oder Planungen sind. Soweit (insbesondere mittel- und langfristige) Maßnahmen in den vorliegenden Konzepten oder Planungen unter Haushaltsvorbehalt stehen, wird auch die Erklärung des Einvernehmens unter einen entsprechenden Vorbehalt gestellt.

Sonstige begleitende Maßnahmen nnen im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns umgesetzt werden.

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Anlagen

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