Beschlussvorlage - 16/SVV/0798

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2017.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:

 

-           den Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
b) der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit
c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung

-           dem Erfolgsplan

-           dem Finanzplan

 

Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2 EigV folgende Anlagen:

 

-           einen Vorbericht

-           eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken

-           eine Stellenübersicht

-           eine Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen

-           eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2017 vorgelegt.

 

Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes

Der Entwurf des Wirtschaftsplans sieht für das Jahr 2017 Kreditaufnahmen i. H. v. 46.713.454 Euro vor. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 24.104.00 Euro erforderlich. Gemäß §§ 73 - 74 BbgKVerf ist für die Gesamthöhe der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen eine kommunalrechtliche Genehmigung erforderlich.

 

Eckdaten und Schwerpunkte

Es wird auf die Erläuterungen im Vorbericht des Wirtschaftsplanes (Anhang A1) verwiesen.

 

 

Anlage

Entwurf des Wirtschaftsplans des KIS 2017

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Wirtschaftsjahre sind folgende Überschüsse geplant:

 

2017

2018

2019

2020

242.502

232.061

263.947

289.753

 

 

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Anlagen

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