Beschlussvorlage - 02/SVV/0888

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

1.   Die StVV nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2001 zur Kenntnis und beschließt über die Abnahme der Jahresrechnung 2001 der Stadt Potsdam. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2001 wurde vom Oberbürgermeister wie folgt festgestellt:

 

im Verwaltungshaushalt

mit Einnahmen von                                     431.524.647,40 DM

mit Ausgaben von                                       485.126.721,50 DM

 

im Vermögenshaushalt

mit Einnahmen von                                     202.637.515,75 DM

mit Ausgaben von                                       205.426.270,17 DM

 

 

2.   Dem Oberbürgermeister wird gem. § 93 (3) GO Brandenburg für das Haushaltsjahr 2001 uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Gemäß § 35 (2) Ziff. 16 GO hat die StVV über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters zu beschließen. Der Abnahme muss gemäß § 93 (3) GO eine örtliche Rechnungsprüfung vorausgehen. Die vom Kämmerer aufgestellte Jahresrechnung wurde vom Oberbürgermeister festgestellt und zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2001 pflichtgemäß geprüft und über das Ergebnis Bericht erstattet.

 

Die Prüfung der Jahresrechnung 2001 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie einer uneingeschränkten Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen würden.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

Loading...