Beschlussvorlage - 02/SVV/0888
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Jahresrechnung 2001- Entlastung des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Einreicher*:
- Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2002
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Beschlussvorschlag
1. Die
StVV nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
Jahresrechnung 2001 zur Kenntnis und beschließt über die Abnahme der
Jahresrechnung 2001 der Stadt Potsdam. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2001
wurde vom Oberbürgermeister wie folgt festgestellt:
im Verwaltungshaushalt
mit Einnahmen von
431.524.647,40 DM
mit Ausgaben von
485.126.721,50 DM
im Vermögenshaushalt
mit Einnahmen von
202.637.515,75 DM
mit Ausgaben von
205.426.270,17 DM
2. Dem
Oberbürgermeister wird gem. § 93 (3) GO Brandenburg für das Haushaltsjahr 2001
uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Erläuterung
Gemäß §
35 (2) Ziff. 16 GO hat die StVV über die Abnahme der Jahresrechnung und die
Entlastung des Oberbürgermeisters zu beschließen. Der Abnahme muss gemäß § 93
(3) GO eine örtliche Rechnungsprüfung vorausgehen. Die vom Kämmerer
aufgestellte Jahresrechnung wurde vom Oberbürgermeister festgestellt und zur
Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2001 pflichtgemäß geprüft und über
das Ergebnis Bericht erstattet.
Die Prüfung
der Jahresrechnung 2001 hat keine Beanstandungen ergeben, die der
Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie einer uneingeschränkten
Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen würden.