Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam war aufgefordert, über die wirtschaftliche Entwicklung des Regionalen Wachstumskern (RWK) zu berichten. Der Statusbericht wurde dem Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) am 06. Januar 2017 vorgelegt.

Entsprechend den Vorgaben aus dem MWE erfolgten im Bericht Darstellungen zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung im RWK (Siehe „Sozioökonomische Entwicklungen“ und „Wichtige Aktivitäten zur Umsetzung des Standortentwicklungskonzeptes“) und zum  aktuellen Stand der Umsetzung der RWK-Maßnahmen (Siehe „Datenblätter mit dem Stand der Umsetzung“).

Die Statusberichte der RWK sind Grundlage für die Erarbeitung des „Sechzehnten Berichts“ der Interministeriellen Arbeitsgruppe Integrierte Standortentwicklung (IMAG ISE) zur Stärkung der RWK, mit dem sich das Kabinett im Juli 2017 befasst.

Die nächsten Gespräche der IMAG ISE mit den Vertretern der RWK sind für März/April 2017 auf der Grundlage des vorliegenden Statusberichts angekündigt.

Mit der Vorlage ihrer Statusberichte können die Wachstumskerne auch neue RWK-Maßnahmen anmelden, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Standorte bedeutsam sind. Diese Möglichkeit nutzt die Landeshauptstadt und meldet die RWK-Maßnahme „Neubau Studentenwohnheim in der Potsdamer Mitte“ an. Zuvor hatte die Landeshauptstadt im Anschluss an ihre letzte Berichterstattung im April 2016 bereits die Maßnahmen „Errichtung ‚Med:IN‘“ und  „Wissenschaftspark Potsdam-Golm Umsetzung des Road Map Prozesses Teilmaßnahme: Erschließung der Gewerbeflächen des B-Plan 129“ gemeldet.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen dieser Mitteilungsvorlage wird über die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung im RWK und den Status der RWK-Maßnahmen informiert. Sofern für die konkrete Umsetzung von RWK-Maßnahmen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Finanzierung der Eigenmittel erforderlich oder geboten sind, werden diese, soweit noch nicht erfolgt, über separate Beschlussvorlagen von den GB eingebracht. Die Umsetzung der Maßnahmen soll jeweils im Rahmen der gültigen Haushaltsplanung erfolgen.

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Anlagen

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