Antrag - 17/SVV/0039
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechtsgutachten zur Kita-Finanzierungspflicht des Landes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2017
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01.03.2017
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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21.02.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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23.02.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.02.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein externes Rechtsgutachten zu der Frage einzuholen, wie die Landeshauptstadt Potsdam beim Land Brandenburg die Anhebung des Finanzierungsvolumens für den Betrieb der Kindertagesstätten auf den Umfang der real bestehenden Rechtsansprüche auf Tagesbetreuung erreichen kann.
Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu im März 2017 Bericht zu erstatten.
Erläuterung
Begründung:
Der Oberbürgermeister und das Jugendamt haben in der Diskussion um die Kita-Finanzierung immer wieder betont, dass es sich um eine Landesaufgabe handelt.
Es ist allerdings unstrittig, dass aufgrund des hohen Betreuungsbedarfs der Potsdamer Eltern die Finanzierung des Landes für 7,5 Betreuungsstunden nicht ausreichend ist, um den im Kita-Gesetz festgelegten Personalschlüssel zu erreichen.
Die Potsdamer Träger haben in einem Schreiben an den Jugendhilfeausschuss deutlich gemacht, dass die Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen der daraus resultierenden Dauerbelastung nicht mehr gewachsen sind.
Mit dem Rechtsgutachten soll geklärt werden, welche Schritte die Landeshauptstadt unternehmen kann, um das Land zur Erfüllung seiner Finanzpflicht anzuhalten.