Beschlussvorlage - 17/SVV/0155
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl einer Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam IV, Änderung der Stellvertretungsregelung und Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Recht, Personal und Organisation
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Recht, Personal und Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Frau Stefanie Pannier, wohnhaft in 14469 Potsdam, Große Weinmeisterstr. 21 A wird gemäß § 4 Abs. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf als Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam IV für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
- Die bisherige Stellvertretungsregelung vom 02.02.2005 wird aufgehoben. Stattdessen wird eine zusätzliche Person als Stellvertretung für die Schiedsstellen Potsdam I – V gewählt. Nur für den Fall, dass die Stellvertretung an der Übernahme der Schiedsangelegenheit gehindert ist, vertreten sich die Potsdamer Schiedsstellen wie folgt:
Potsdam I: Stellvertretung durch Potsdam II, ersatzweise durch Potsdam III, diese ersatzweise durch Potsdam IV, diese ersatzweise durch Potsdam V;
Potsdam II: Stellvertretung durch Potsdam III, ersatzweise durch Potsdam IV, diese ersatzweise durch Potsdam V, diese ersatzweise durch Potsdam I;
Potsdam III: Stellvertretung durch Potsdam IV, ersatzweise durch Potsdam V, diese ersatzweise durch Potsdam I, diese ersatzweise durch Potsdam II;
Potsdam IV: Stellvertretung durch Potsdam V, ersatzweise durch Potsdam I, diese ersatzweise durch Potsdam II, diese ersatzweise durch Potsdam III;
Potsdam V: Stellvertretung durch Potsdam I, ersatzweise durch Potsdam II, diese ersatzweise durch Potsdam III, diese ersatzweise durch Potsdam IV.
- Als Stellvertretung der Potsdamer Schiedsstellen wird Frau Anna-Jelena Krüger, wohnhaft in 14469 Potsdam, Hügelweg 8 gemäß § 4 Abs. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Erläuterung
Begründung:
Zu 1.
In der Landeshauptstadt Potsdam bestehen gegenwärtig fünf Schiedsstellen. Die Schiedsstellen sind gemäß §§ 1 Abs. 1, 4 Abs.1 Schiedsstellengesetz (SchG) mit Schiedspersonen zu besetzen, die für die Dauer von fünf Jahren von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewählt und vom Präsidenten des Amtsgerichts Potsdam in ihr Ehrenamt berufen werden. Die in Potsdam tätigen Schiedspersonen wurden in den vergangenen Jahren in ihr Ehrenamt berufen, so dass eine Wiederwahl oder eine Neuwahl jeweils nach Beendigung der Wahlperiode oder nach Ausscheiden von Schiedspersonen erfolgen muss.
Herr Rüdiger Postier wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2012 zur Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam IV gewählt und durch das Amtsgericht Potsdam bestätigt. Für eine Wiederwahl steht er nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit nicht zur Verfügung. Es besteht daher die Pflicht, die Schiedsstelle neu zu besetzen.
Der Schiedsstellenbereich IV umfasst im Stadtbezirk Babelsberg die Stadtteile Babelsberg Nord und Babelsberg Süd, im Stadtbezirk Potsdam Süd den Stadtteil Schlaatz sowie im Stadtbezirk Potsdam Südost die Stadtteile Am Stern, Drewitz und Kirchsteigfeld.
Frau Stefanie Pannier hat sich um das Schiedsamt beworben. Sie lebt und arbeitet seit 10 Jahren in Potsdam und ist daher mit den Örtlichkeiten vertraut. Nach ihrer Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen sowie der Leitung einer Beratungsstelle hat sich Frau Pannier im Jahr 2011 als freiberufliche Beraterin, Coach, Supervisorin und Trainerin in Potsdam niedergelassen. Nebenberuflich hat sie zahlreiche Fortbildungen u.a. zur Mediatorin (2008) und systemischen Supervisorin (2011) erfolgreich absolviert und bildet sich mit großer Neugier auf diesem Gebiet fortlaufend weiter. Die Begleitung von Menschen in Krisensituationen und die Lösung festgefahrener Konflikte liegen ihr sehr am Herzen. Frau Pannier führt im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig Mediationen mit ganz unterschiedlichen Streitparteien und Gruppen durch und verfügt daher über sehr umfassende Kenntnisse und praktische Fähigkeiten in der Streitschlichtung.
Frau Pannier zeigt großes Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit einer Schiedsperson und möchte ihre erworbenen Fähigkeiten gern zum Wohle Dritter einsetzen. Aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation ist sie für das Amt der Schiedsperson bestens geeignet.
Das Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf von Frau Pannier können von den Stadtverordneten im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingesehen werden.
Es wird gebeten, Frau Stefanie Pannier als Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam IV zu wählen.
Zu 2.
Für die Landeshauptstadt Potsdam soll eine Stellvertretung der Potsdamer Schiedsstellen neu eingerichtet werden. Die Regelung einer Stellvertretung ist in § 2 Abs. 2 SchG vorgeschrieben. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2005 vertreten sich die Schiedspersonen derzeit ohne nähere Konkretisierung gegenseitig. In der Vergangenheit haben unvorhergesehen eintretende persönliche und berufliche Belange dazu geführt, dass Schiedspersonen kurzfristig ihr Amt unterbrechen oder sogar niederlegen mussten. Aufgrund der Regelung in § 4 Abs. 1 S. 3 SchG sind sie jedoch zur Weiterführung ihres Amtes bis zur Besetzung mit einer neuen Schiedsperson verpflichtet. Die Neubesetzung einer Schiedsstelle dauert in der Regel wegen der notwendigen Verfahrensschritte und Beteiligungen (Ausschreibung, Unterrichtung der Beigeordnetenkonferenz, Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung, Bestätigung durch das Amtsgericht) 4 - 5 Monate. Um den Belangen der ausscheidenden Schiedspersonen gerecht zu werden, aber auch den anderen Schiedspersonen in Anbetracht der steigenden Bevölkerungsdichte und damit - insbesondere in den Randgebieten – im Zusammenhang stehenden steigenden Schlichtungsverfahren gerecht zu werden, soll eine zusätzliche Person als Stellvertreter der Potsdamer Schiedsstellen I – V berufen werden, die im Verhinderungsfall tätig wird. Die stellvertretende Schiedsperson nimmt an den regulären Fortbildungen für Schiedspersonen teil und wird so auf ihre Aufgaben vorbereitet. Einer gegenseitigen Stellvertretung durch die regulären Schiedspersonen bedarf es dann nur noch im Verhinderungsfall der Stellvertretung. Da diese bislang noch nicht näher bestimmt ist, erfolgt hierzu eine Konkretisierung. Die Neuregelung wurde mit dem für die Aufsicht über die Schiedsstellen zuständigen Amtsgericht Potsdam abgestimmt.
Die Stellvertretung wird wie folgt neu geregelt:
Die bisherige Stellvertretungsregelung vom 02.02.2005 wird aufgehoben. Stattdessen wird eine zusätzliche Person als Stellvertretung für die Schiedsstellen Potsdam I – V gewählt. Nur für den Fall, dass die Stellvertretung an der Übernahme der Schiedsangelegenheit gehindert ist, vertreten sich die Potsdamer Schiedsstellen wie folgt:
Potsdam I: Stellvertretung durch Potsdam II, ersatzweise durch Potsdam III, diese ersatzweise durch Potsdam IV, diese ersatzweise durch Potsdam V;
Potsdam II: Stellvertretung durch Potsdam III, ersatzweise durch Potsdam IV, diese ersatzweise durch Potsdam V, diese ersatzweise durch Potsdam I;
Potsdam III: Stellvertretung durch Potsdam IV, ersatzweise durch Potsdam V, diese ersatzweise durch Potsdam I, diese ersatzweise durch Potsdam II;
Potsdam IV: Stellvertretung durch Potsdam V, ersatzweise durch Potsdam I, diese ersatzweise durch Potsdam II, diese ersatzweise durch Potsdam III;
Potsdam V: Stellvertretung durch Potsdam I, ersatzweise durch Potsdam II, diese ersatzweise durch Potsdam III, diese ersatzweise durch Potsdam IV.
Zu 3.
Die neu geschaffene Stellvertretung der Potsdamer Schiedsstellen I – V ist mit einer geeigneten Person zu besetzen.
Frau Anna-Jelena Krüger hatte sich zunächst um das Schiedsamt der im letzten Jahr ausgeschriebenen Schiedsstelle Potsdam I beworben, im Rahmen der Auswahlgespräche jedoch auch zur Wahrnehmung der Stellvertretung bereit erklärt. Sie lebt seit 2005 in Potsdam und ist daher mit den Örtlichkeiten vertraut. Frau Krüger ist in einem internationalen Beratungsunternehmen tätig und begleitet dort u.a. betriebliche Veränderungsprozesse, die bei den Betroffenen zu Konflikten verschiedener Art führen. In diesem Zusammenhang hat Frau Krüger die Notwendigkeit konfliktlösender Strategien erkannt und sich entsprechend fortgebildet. An der Universität Potsdam absolvierte sie 2015 den Zertifikatsstudiengang Mediation und setzt seitdem ihre erworbenen Fähigkeiten im Arbeitsalltag gewinnbringend ein. Die Konfliktlösung hat sich Frau Krüger auch in ihrem näheren Umfeld zur Aufgabe gemacht und begleitet bereits jetzt Krisensituationen in ihrer Nachbarschaft als nebenberufliche Konfliktberaterin. Bereits während ihres Studiums engagierte sie sich ehrenamtlich im Rahmen des Austausches mit ausländischen Studierenden. Den Anforderungen und Konfliktpotentialen einer immer interkultureller werdender Gesellschaft ist sie in besonderem Maße gewachsen.
Frau Krüger möchte gern wieder ehrenamtlich tätig sein und in diesem Zusammenhang ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Mediation einsetzen. Sie zeigt daher großes Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit einer Schiedsperson. Aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation ist sie für das Amt der Stellvertretung der Potsdamer Schiedsstellen I - V hervorragend geeignet.
Das Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf von Frau Krüger können von den Stadtverordneten im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingesehen werden.
Es wird gebeten, Frau Anna-Jelena Krüger als Stellvertretung der Potsdamer Schiedsstellen I - V zu wählen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch die Neuwahl einer Schiedsperson ergeben sich keine Veränderungen.
Die Gemeinde trägt gemäß § 12 Abs. 1 SchiedsG die Sachkosten der Schiedsstellen. Durch die Einrichtung einer Stellvertretung ergeben sich geringfügige jährliche feste Mehrausgaben i.H.v. 59,-€ für ein weiteres Exemplar der Schiedsamtszeitung. Zudem kommen je nach Bedarf Reise- und Fortbildungskosten hinzu. Der diesbezügliche Bedarf ist im ersten Amtsjahr erfahrungsgemäß am größten und nimmt dann ab. Da die Fortbildungsangebote überschaubar sind, wird mit Ausgaben in Höhe von 600,-€ im ersten Amtsjahr und in Höhe von 300,-€ im zweiten Amtsjahr gerechnet. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen sind die absehbaren Sachkosten vom bisherigen Planansatz gedeckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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