Beschlussvorlage - 16/SVV/0536
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs"
Änderung des räumlichen Geltungsbereichs, Auslegungsbeschluss und Zustimmung zu den Städtebaulichen Verträgen sowie Auslegungsbeschluss zur Flächennutzungsplan-Änderung "Nordwestseite Jungfernsee / Nördliche Parkanlage Villa Jacobs " (10/15)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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14.09.2016
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07.12.2016
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01.03.2017
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05.04.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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11.10.2016
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08.11.2016
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28.03.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs" ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs" ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 4 und 5).
- Den Städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlagen 6 und 7).
- Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Nordwestseite Jungfernsee / Nördliche Parkanlage Villa Jacobs " (10/15) ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 8).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs" sowie parallel der Flächennutzungsplan-Änderung 146 "Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs" (10/15) herbeizuführen.
Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- und Verfahrenskosten
Für die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden können/sollen.
Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden (verbleibenden) Realisierungskosten wird vorläufig eingeschätzt mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € betroffener Fachbereich
Herstellung desca. 128.250,0047
Uferweges
Für die Umsetzung der Planung stehen in der Investitionsplanung 2015-2019 keine Mittel zur Verfügung. Es ist vorgesehen, diese Maßnahme ab 2020 in die Investitionsplanung aufzunehmen.
Folgekosten
Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung erstrecken sich auf die Instandhaltung und Pflege des öffentlichen Uferweges Bebauungsplan.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Pflege des Uferwegesca. 1.047,60 5510000.5221100
Diese Aufwendungen werden voraussichtlich ab 2020 anfallen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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977,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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860,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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152 kB
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4
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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14 MB
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6
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(wie Dokument)
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11,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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8
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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