Beschlussvorlage - 17/SVV/0136

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. rmaktionsplan 2016 für den Ballungsraum Potsdam Fortschreibung Stufe 3 Hauptverkehrsstraßen > 8.200 DTV (in Kfz/24h), Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr, zusätzlich lärmrelevante Straßenzüge und Bahnstrecken, sowie Lärm von Industriegeländen, Häfen und Flughäfen mit dem Stand 11. Januar 2017.
     
  2. Im Rahmen der Abwägung (nach § 47d BImSchG) wird über die vorgebrachten Anregungen entschieden (gemäß Anlage 13 des Lärmaktionsplanes).

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktions-planes durch konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und planerischen Voraus-setzungen zu untersetzen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gliederung der Anlagen zur Beschlussvorlage:

Anlage 1: Lärmaktionsplan 2016

 

gesetzlicher Auftrag

Die Landeshauptstadt Potsdam muss gemäß § 47 d BImSchG eine Lärmaktionsplanung mit dem Ziel durchführen:

 

- den Umgebungslärm zu ermitteln,

- Maßnahmen aufzuzeigen, wie der Umgebungslärm dort, wo gesundheitliche oder bestigende Auswirkungen zu erwarten sind, zu vermindern ist,

- ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen und

- die Öffentlichkeit zu informieren.

 

Die durch die beteiligten Experten und Bürger vorgeschlagenen Maßnahmen des Aktionsplanes der Landeshauptstadt Potsdam sind so konzipiert, dass das Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplanes zur weiteren Minderung signifikanter Lärmbetroffenheiten in erster Linie aus einer Vermeidung und  Verlagerung des Kfz-Verkehrs, einer Beruhigung des Verkehrs durch Verstetigung des Verkehrs-flusses, der Förderung des ÖPNV und des Fahrradverkehrs sowie der Verbesserung der Fahrbahn-oberflächen besteht.

 

Im Rahmen der Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungsrmrichtlinie) muss die Landeshauptstadt Potsdam bis zum 30.06.2017 den Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt Potsdam mit dem Ziel der Weiterentwicklung zu einer gesamtstädtischen Betrachtung als Ballungsraum mit mehr als 100.000 Einwohnern fortschreiben. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beinhaltet alle Hauptverkehrsstraßen > 8.200 DTV (in Kfz/24h), Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr und weitere lärmrelevante Straßenzüge und Bahnstrecken, sowie rmbetrachtungen von Industriegeländen, Häfen und Flughäfen.

 

Der gesetzlichen Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung wird hiermit nachgekommen.

 

Verfahren

Durch  die  Stadtverordnetenversammlung  wurde  der  Lärmaktionsplan 2011 (11/SVV/0870) für die Straßen mit einer Belegung von 8.200 bis 16.400 Kfz/Tag, Haupteisenbahnstrecke > 60.000 Züge/a und Straßenbahnstrecken am 25.01.2012 beschlossen. Teil des Beschlusses ist die Fortschreibung desrmaktionsplans gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

 

Der Lärmaktionsplan 2016 wurde vom Planungsbüro SVU Dresden erarbeitet.


Der Aktionsplan wurde u.a. auf folgenden Grundlagen erstellt: rmaktionspläne  2008, 2011, Flächennutzungsplan, Bauleitplanung, Nahverkehrsplan 2012 2018, Stadtentwicklungskonzept (Verkehr) 2014, Radverkehrskonzept 2008, Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen 2015, Kordonzählung 2011, Fortschreibung des LKW-Führungskonzeptes 2012, Luftschadstoff- und Verkehrsuntersuchung Hotspot Zeppelinstraße 2016, Evaluationsbericht der Projektgruppe „Mobilität und Klimaschutz“ 2015, Klimaschutzkonzept 2010 sowie Lärmgutachten nach RLS-90 für Straßenzüge im Hauptstraßennetz und Lärmbetrachtungen zum Schienen-, Straßenbahn- und Flughafenverkehr, um den aktuellen Wissensstand und fachliche und finanzielle Synergieeffekte zu nutzen.

 

Mitwirkung

Wesentliche  gesetzliche  Forderung  bei  der  Lärmaktionsplanung  sind  die  mehrstufigen  Phasen  der

öffentlichen  Beteiligung  gem.  §  47  d  (3)  BImSchG.  Die  rechtzeitige  und  effektive  Mitwirkung  der

Öffentlichkeit  wurde  durch  eine  frühzeitige  und  dauerhafte  Mitwirkung  geschaffen. 

 

Am Verfahren waren neben den Sachverständigen und städtischen Fachämtern, auch Vertreter verschiedener Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Potsdam, Vertreter der Ortsbeiräte, Vertreter des Landesamtes für Umwelt und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft sowie Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH beteiligt.

 

Neben der Beteiligungsmöglichkeit über ein im Internet zur Verfügung gestelltes Formular zur Abgabe von Hinweisen und Anregungen im Frühjahr 2016 und zwei Öffentlichkeitsveranstaltungen am 19. April und 21. September 2016 sowie laufende Informationen im Internet, über soziale Netzwerke und über die Presse, fand am 01. November bis 02. Dezember 2016 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes statt.

 

Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind in der Anlage 13 des Lärmaktionsplanes (Abwägung Stellungnahmen und Hinweise) zusammengefasst. Die Abwägungsergebnisse sind dort dokumentiert.

 

klimatische Auswirkungen

Der rmaktionsplan 2016 entspricht dem klimapolitischen Leitbild der Landeshauptstadt Potsdam (Beschluss 11/SVV/0126) und untersetzt die Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes aus den Handlungsfeldern Verkehr sowie Stadt-, Landschafts-, Umweltplanung.

Synergieeffekte mit den Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes und des Luftreinhalteplanes sind sicher zu verzeichnen, da wesentliche Maßnahmen des Lärmaktionsplanes auch zur Minderung von Luftschadstoffen und klimaschädlichen Substanzen (CO2, Feinstaub) führen. Neben der Reduzierung gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Lärm wird durch die Maßnahenrealisierung auch eine Verbesserung der Stadt-, Wohn- und Lebensqualität im Sinne des Leitbildes für die Landeshauptstadt Potsdam angestrebt.

 

 

Anlage:

rmaktionsplan 2016

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Der  Lärmaktionsplan stellt eine rahmengebende Planung (vergleichbar mit dem FNP) dar und unter-liegt der fachplanerischen Berücksichtigung und Abwägung bei allen Planungen und Maßnahmen der jeweiligen Fachbereiche der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Eine direkte finanzielle Auswirkung durch Beschluss des Lärmaktionsplans besteht nicht, da konkrete Einzel- oder Komplexmaßnahmen jeweils separat im Detail geplant und beschlossen werden müssen.

 

Die konkrete Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen sowie deren Planungen erfolgt fort-laufend in Abhängigkeit von den finanziellen und planerischen Voraussetzungen durch die jeweils zuständigen Fachbereiche. Kommt es nach fachplanerischer Abwägung zur Berücksichtigung von Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan, kann dies auch zu Kostenerhöhungen führen. In der Regel liegen Synergieeffekte mit Maßnahmen aus dem Stadtentwicklungskonzept Verkehr, dem Luftrein-halteplan und dem Klimaschutzbericht vor, so dass keine Kosten alleinig aus der Umsetzung des Lärmaktionsplanes entstehen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...