Antrag - 17/SVV/0291
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Bürgerbegehrens "Für die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.04.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle für die Stadt rechtlich zulässigen Möglichkeiten zu nutzen, um auf die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP) hinzuwirken.
Insbesondere soll der Oberbürgermeister:
- regelmäßig Anträge zur Auflösung der SGP stellen,
- Gespräche mit allen Kuratoriumsmitgliedern führen, um deren Zustimmung zu einer Auflösung der SGP zu erreichen,
- prüfen, ob die Veränderungen des Bauprojektes (Stumpfvariante) und die ungeklärte Finanzierung die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zu einer Rückforderung des in die Stiftung eingebrachten Grundstückes berechtigen.
Der Oberbürgermeister unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung im Mai 2017, welche konkreten Maßnahmen er unternommen bzw. eingeleitet hat.
Erläuterung
Begründung:
Am 30.07.2014 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Übernahme des „Bürgerbegehrens für die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ (14/SVV/0708):
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle für die Stadt rechtlich zulässigen Möglichkeiten zu nutzen, um auf die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP) hinzuwirken.“
Mit diesem Beschluss übernahmen die Stadtverordneten ein entsprechendes Bürgerbegehren. Der obligatorische Bürgerentscheid entfiel. Stattdessen hat der SVV-Beschluss eine dauerhafte Bindungswirkung und ersetzt ein positives Votum des entfallenen Bürgerentscheides.
In den letzten Monaten hat der Oberbürgermeister sich mehrfach öffentlich für einen Aufbau des Garnisonkirchenturms ausgesprochen. Hingegen halten sich seine Bemühungen zur Auflösung der Garnisonkirchenstiftung erkennbar in Grenzen.
Dies wird von vielen Unterzeichner*innen des Bürgerbegehrens und anderen demokratisch gesinnten Bürger*innen berechtigterweise als unredliche Ausbootung eines demokratischen Mitbestimmungsinstrumentes und als Verletzung der Dienstpflichten des Oberbürgermeisters bewertet.