Beschlussvorlage - 17/SVV/0020

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts (gemäß Anlage) bildet die Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns zur Förderung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Förderung des Radverkehrs ist unter anderem durch die im Stadtentwicklungskonzept Verkehr 2014 festgeschriebenen Maßnahmen erklärtes Ziel der Landeshauptstadt Potsdam. Das Votum im Rahmen der Bürgerhaushalte der vergangenen Jahre zu Vorschlägen zum Radverkehr dokumentiert zudem die große Bedeutung des Themas in der Bürgerschaft.

 

Durch die vorgelegte Fortschreibung des Radverkehrskonzepts werden die bestehenden Konzeptionen und Beschlüsse zum Radverkehr konkretisiert und weiterentwickelt. Sie bieten damit für die Verwaltung die Grundlage, das Ziel der Förderung des Radverkehrs weiter erfolgreich umzusetzen und an die Umsetzung des bestehenden Radverkehrskonzepts von 2008 nahtlos anzuschließen.

 

Die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts dokumentiert umfassend den Bestand der Radverkehrsinfrastruktur Potsdams auf Basis einer ausführlichen Bestandsaufnahme und analyse und stellt vor dem Hintergrund eines abgestimmten Zielnetzes für den Radverkehr erforderliche Maßnahmen für die Verbesserung der Infrastruktur dar.

Das vorliegende Konzept wurde unter Einbeziehung verwaltungsinterner und verwaltungsexterne Experten erstellt. Außerdem wurde eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Jahr 2014 durchgeführt und der Entwurf der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts im Herbst 2016 öffentlich ausgelegt. 

 

Der Beschluss DS-Nr.12/SVV/0765 (Bürgerhaushalt 2013/14 Nr. 7: Radverkehrskonzept: Fortschreibung und Erweiterung) wurde im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts geprüft und soweit möglich in diesem berücksichtigt. Der Beschluss und 15/SVV/0688 (Sicherheit auf markierten Radwegen) wurde ebenfalls im Rahmen des Konzepts geprüft und die Ergebnisse in diesem textlich dargelegt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Seit der Verabschiedung des Radverkehrskonzeptes 2008 wurde sukzessive und sehr erfolgreich an der Umsetzung der im Konzept vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen gearbeitet.

Es wurden seitdem ca. 6,7 Mio. € in den Ausbau und die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur der Landeshauptstadt Potsdam investiert (davon ca. 4,1 Mio. € kommunale Eigenmittel; ca. 2,6 Mio. €rdermittel konnten eingeworben werden); hinzu kamen jährliche Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung, Gefahrenabwehr, Instandhaltung sowie für Reinigung und Winterdienst der Radwege.

Im Jahr 2012 beschloss die Stadtverordnetenversammlung aufgrund des bisher erreichten positiven Abarbeitungsstandes die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes, um einen kontinuierlichen Anschluss an die Radverkehrsförderung sicherzustellen.

 

Die prioritären Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 7 und 8 der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts sollen daher nachfolgend und schrittweise in den Jahren 2017 - 2025 umgesetzt werden. Zusätzlich sollen bestehende Radverkehrsanlagen instand gehalten und gereinigt sowie Serviceeinrichtungen und die Öffentlichkeitsarbeit für den Radverkehr finanziert werden.

Die jährliche Bereitstellung der Finanzmittel, welche in der Fortschreibung errechnet wurden, kann nur in Abhängigkeit der gesetzten Prioritäten innerhalb des gesamtstädtischen Haushalts und unter Haushaltsvorbehalt erfolgen.

 

Mit dem Haushaltsplan 2017 werden die kommunalen Eigenmittel für Investitionen in den Radverkehr von jährlich ursprünglich 350.000 € (mittelfristige Finanzplanung im Haushaltsplan 2013/2014) über 800.000 € (Planwert 2016) auf  992.900 €r das Jahr 2017 erhöht. Insgesamt stehen r das Jahr 2017 ca. 1,5 Mio. €r Ausbau und Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur sowie für bauliche Unterhaltung, Gefahrenabwehr, Instandhaltung und Reinigung der Radwege in der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung.

In der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 sind durchschnittlich knapp 10 € je Einwohner und Jahr für die Umsetzung des Radverkehrskonzepts enthalten; die erwarteten Fördermittel sind bereits mit eingerechnet.

Eine Erhöhung der Finanzmittel auf 18 € je Einwohner für den Radverkehr ab dem Haushaltsjahr 2021 fortfolgende ist wünschenswert, um die Maßnahmen des Radverkehrskonzepts kontinuierlich umsetzen zu können. Ob dies im Hinblick auf die Vielzahl der zukünftig zu leistenden Aufgaben umgesetzt wird, obliegt der stadtpolitischen und strategischen Prioritätensetzung in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Anlagen

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