Beschlussvorlage - 17/SVV/0268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 157 “Neue Mitte Golm“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen

(gemäß Anlagen 2 und 3), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

  1. Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist das vorliegende Städtebauliche Konzept (siehe Anlage 4).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, r den Bahnhofsbereich in Golm einen Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im zugehörigen Teilbereich  im Parallelverfahren zu ändern. here Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Mit der Einleitung des Planverfahrens ist noch nicht bekannt, ob die Erbringung externer  Planungsleistungen erforderlich ist. Für den Fall einer nötigen Beauftragung externer Planungsleistungen sollen diese Planungskosten vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto 5110400/5431569 bereitgestellt werden. Aufwand und Ertrag werden voraussichtlich in den Jahren 2019 bis 2021 anfallen.

 

r die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden aufgrund der im Aufstellungsbeschluss vorgesehenen Planungsziele (Sicherung städtebaulicher Qualitäten) ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden können und sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2022 zu rechnen.

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

 

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Anlagen

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