Beschlussvorlage - 17/SVV/0395

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

  1. Den freien Trägern der Kindertagesbetreuung und Tagespflegepersonen wird für die Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien (Asylbewerberfamilien) pauschal in Höhe von 240,00 EUR pro Flüchtlingskind und Monat ein zusätzlicher Aufwand im Jahr 2017 erstattet.

 

  1. Die Pauschale wird gewährt
  • auf der Grundlage einer Abrechnung der betreuten Kinder nach vollen Monaten,
  • unabhängig des Betreuungsumfanges,
  • in den Altersgruppen der betreuten Kinder von Null bis zum Ende des Grundschulalters und
  • in der Regel maximal für 12 Monate für das jeweilige Kind, beginnend ab der erstmaligen Aufnahme des Kindes in Kindertagesbetreuung. Eine Betreuung über 12 Monate hinaus kann im begründeten Einzelfall durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie gewährt werden. 

 

  1. Sollte das Land Brandenburg kurzfristig eine analoge Regelung durch ein Landesgesetz erlassen, entfällt die Gewährung der Pauschale durch die Landeshauptstadt Potsdam ersatzlos.                                                                                                                                                         
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Die Betreuung der Kinder von Flüchtlingsfamilien stellt die freien Träger weiterhin vor besondere Herausforderungen. Eltern und Kinder verschiedener Kulturen bringen neben den Sprachschwierigkeiten die unterschiedlichsten Erlebnisse mit, die es bei einer Aufnahme in eine Kindertagesstätte gemeinsam im Netzwerk zu begleiten gilt. Pädagoginnen und Pädagogen müssen bei einer im Bundesdurchschnitt schlechten Fachkraft-Kind-Relation und somit wenigen personellen Ressourcen in die Lage versetzt werden, konzeptionell und im individuellen Einzelfall agieren zu können. Die Kinder und Eltern verstehen die Sprache nicht, haben sehr unterschiedliche Erziehungsansätze sowie Existenz-, Zukunfts- und Trennungsängste.

 

Ohne die Landesregierung aus der Verantwortung zu lassen, sollen weiterführend praktische, schnell umsetzbare Lösungen in den Kindertagesbetreuungsstandorten gefunden werden. Der Schutz und die gezielte Begleitung der Kinder, der Eltern und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besitzen weiterhin eine hohe Priorität.

 

Diese pauschale Finanzierung von zusätzlichem Aufwand in der Kindertagesbetreuung soll im Jahr 2017 weiterführend ausschließlich für Kinder von Flüchtlingsfamilien (Asylbewerberfamilien) gewährt werden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird sich noch im März mit einer Arbeitsgruppe konstituieren, die diese besondere Herausforderung im Kontext des komplexen Betreuungs- Bildungs- und Erziehungsauftrags analysiert.

 

Grundlage

Die Personalschlüssel sind rechnerische Größen, die landesweit weiterführend, auch im Ergebnis der bislang vorliegenden Bertelsmann Studie, in der Diskussion sind. Nicht nur die Fragen der langen Betreuungszeiten, der Leitungsfreistellung, der Fachkraft-Kind-Relation sind nach wie vor im Fokus, auch jegliche Herausforderungen bei individuellen Auffälligkeiten, sozial-emotionalen Störungen, Migrationsarbeit, Arbeit mit Flüchtlingen usw..

 

Die Gewährung der vorgeschlagenen Pauschale in Analogie eines Förderbedarfes für körperlich behinderte Kinder ist eine freiwillige Leistung der LHP (§§ 27, 35 a SGB VIII oder den §§ 53, 54 SGB XII). Die Landeshauptstadt Potsdam bestimmt bei Gewährung dieser Pauschale, dass durch die Betreuung von Flüchtlingskindern, Kosten über die Regelausstattung hinaus im Rahmen des Kindertagesbetreuungsangebots entstehen und diese im Sinne des § 16 Abs. 1 KitaG anerkannt werden.  

 

Umsetzung

Die Feststellung des Flüchtlingsstatus erfolgt mit dem Bescheid über die Feststellung des Rechtsanspruchs.

 

Die Gewährung dieser Pauschale erfolgt mit der Zweckbindung, dass der jeweilige freie Träger diese Mittel zweckentsprechend für zutzlichen Aufwand bei der Betreuung von Flüchtlingskindern einsetzt.

 

Die Abrechnung der Pauschale erfolgt für Träger sowie Verwaltung mit dem geringsten Aufwand (vorzugsweise außerhalb der üblichen Betriebskostenabrechnung der Träger nach KitaFR).

 

Diese Regelung ist befristet bis Ende 2017.

Gleichfalls wird erwartet, dass das Thema Flüchtlinge und insbesondere Flüchtlingskinder in Kindertagesbetreuung auf Seiten des Landes auf der Tagesordnung bleibt und hier ggf. auch das Land zukünftig mehr Personal zur Verfügung stellt bzw. mindestens mit Empfehlungen für die Praxis reagiert.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Eine Gewährung im Jahr 2017 bedeutet bei Annahme von bis zu 150 betreuten Flüchtlingskindern einen Gesamtaufwand von ca. 432.000 EUR (150 Kinder * 240,00 EUR * 12 Monate).

 

Die zu gewährenden finanziellen Finanzmittel sind in der Haushaltsplanung 2017 im Unterprodukt 3650200 berücksichtigt.

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